Homöopathie soll aus Praxen und Apotheken raus |
Melanie Höhn |
13.05.2024 15:45 Uhr |
In dem Beschluss heißt es, dass die Homöopathie-Anwendung nicht mit den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin vereinbar sei und keine erstattungsfähige ärztliche Leistung sein könne. / Foto: IMAGO/Bernhard Classen
In dem Beschluss heißt es, dass die Homöopathie-Anwendung nicht mit den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin vereinbar sei und keine erstattungsfähige ärztliche Leistung sein könne. Die Anwendung von Homöopathie in Diagnostik und Therapie sei »in der Regel keine mit rationaler Medizin, dem Gebot der bestmöglichen Behandlung sowie einem angemessenen Verständnis medizinischer Verantwortung und ärztlicher Ethik vereinbare Option«. Mit dem Beschluss verbunden ist auch die Forderung des Ärztetages, »die rechtliche Bewertung von Homöopathika als Arzneimittel« und die Apothekenpflicht zu beenden.
Der Bundesverband Patienten für Homöopathie nennt dies einen »unverantwortlichen Beschluss, der sich massiv gegen die Rechte der Patientinnen und Patienten richtet«. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärztinnen und Ärzte erklärte, dass der Beschluss die Ärzteschaft spalte und destruktiv sei.
Im Mai 2022 hatte das Plenum des Deutschen Ärztetages bereits beschlossen, dass die Ärztekammern in Zukunft keine Weiterbildungen mehr für Homöopathie anbieten. Es gebe keine wissenschaftlichen Belege dafür, die Homöopathie guten Gewissens in der Weiterbildung zu behalten, sagte damals Niedersachsens Ärztekammer-Präsidentin Martina Wenker.
Anfang 2024 wurde bekannt, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Finanzierung homöopathischer Behandlungen durch gesetzliche Kassen streichen will. Im aktuellen Entwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) steht davon aber nichts mehr. Darüber solle im parlamentarischen Verfahren diskutiert werden. Die PZ hat über das Hin und Her bei der Streichung der Homöopathie als Kassenleistung berichtet.