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BÄK-Forderung

Homöopathie nur noch über individuellen Zusatzbeitrag

Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt, hat das Nein der Ärzteschaft zur Homöopathie bekräftigt. Kassen dürften Homöopathie und anthroposophische Leistungen nicht länger finanzieren. Zugang zu solchen Leistungen solle es nur über eigene Zusatzbeiträge der Patienten geben.
Cornelia Dölger
04.11.2024  11:50 Uhr

Es gebe keine wissenschaftliche Evidenz, dass Homöopathie wirke, so Reinhardt zu »Rheinischen Post«. »Daher ist es nachvollziehbar, dass sie nicht aus den Beitragsmitteln der Krankenkassen bezahlt werden soll.« Patienten sollten sich vielmehr per Zusatzbeitrag einen Anspruch sichern können, schlug er vor. 

Grundsätzlich sollten sich Patientinnen und Patienten, die solche Behandlungen wollten, ärztlich beraten lassen. »Nur Ärztinnen und Ärzte verfügen über die erforderlichen Kompetenzen, die Grenzen alternativmedizinischer Verfahren zu erkennen und die angezeigten schulmedizinischen Maßnahmen einzuleiten. Ich habe deshalb meine Zweifel, ob es klug ist, die Homöopathie überall aus ärztlichem Tun herauszunehmen.« Ärzte sollten die ersten Ansprechpartner bleiben.

Beim Ärztetag im Mai hatten die Delegierten beschlossen, dass Homöopathie aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gestichen werden soll. Homöopathie-Anwendungen seien nicht mit den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin vereinbar und könnten daher keine erstattungsfähige ärztliche Leistung sein. Die Anwendung von Homöopathie in Diagnostik und Therapie sei »in der Regel keine mit rationaler Medizin, dem Gebot der bestmöglichen Behandlung sowie einem angemessenen Verständnis medizinischer Verantwortung und ärztlicher Ethik vereinbare Option«.

Lauterbach setzt auf parlamentarisches Verfahren

Politisch steht Homöopathie schon länger auf der Kippe. Mit dem geplanten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) wollte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Erstattung grundsätzlich verbieten. In einem frühen Entwurf fand sich ein entsprechender Passus. Zur Regelversorgung gehört Homöopathie ohnehin nicht, Kassen können sie aber als Satzungsleistung anbieten.

Gegen Lauterbachs Pläne gab es reichlich Widerstand. Homöopathie-Mediziner pochten erwartungsgemäß auf die Versorgungsrelevanz der Angebote. Kritiker fürchteten massive Kostensteigerungen für die Kassen, sollten die Homöopathie-Angebote wegfallen. Deren Kosten beliefen sich auf unter sieben Millionen Euro pro Jahr. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) entgegnete, mit der Streichung würden die Kassen 20 bis 50 Millionen Euro pro Jahr sparen.

Der Kinderarzt Stefan Schmidt-Troschke startete eine Petition gegen die Pläne. Die Mehrheit der Menschen wolle Homöopathie und anthroposophische Medizin. »Homöopathie genießt eine ganz besonders hohe Wertschätzung in der Bevölkerung«, so der Petent. Mehr als 200.000 Befürworter sprächen für sich. 

Inzwischen finde sich der Passus im GSVG nicht mehr, Lauterbach setzt aber darauf, dass das Thema im parlamentarischen Verfahren wieder auf den Tisch kommt.

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