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Keine Austauschpflicht

Hohe Importquote bei Biologicals

Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) wurde 2019 die Importförderklausel neu geregelt. Biologika wurden – sofern kein Rabattvertrag vorliegt – von der Austauschpflicht ausgenommen. Die Quoten in den Apotheken sind trotzdem hoch, wie eine Auswertung zeigt.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 08.10.2024  13:30 Uhr

Der Einsatz von Biologicals sollte mit dem GSAV gestärkt werden, aber unter Beobachtung. Die Austauschbarkeit biotechnologisch hergestellter Arzneimittel wird jetzt durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geregelt. Importe müssen aber laut dem angepassten §129 Sozialgesetzbuch V nicht bevorzugt abgebeben werden.

Bei der Abgabe entscheidend ist zunächst der Vorrang der Rabattverträge. Ist dieser exklusiv für das Original oder einen Import, darf jeweils auch nur dieses Präparat abgegeben werden. In diesem Fall müssen Import und Original auch gegeneinander ausgetauscht werden, wenn das jeweils andere Präparat unter Vertrag steht. Besteht für beide Präparate ein Rabattvertrag, darf die Apotheke wählen – auch wenn das Original verordnet ist.

Bei einem verordneten Original ohne Rabattvertrag besteht seit der Neuregelung im GSAV dagegen keine Verpflichtung der Apotheke, einen günstigeren Import abzugeben. Bei verordnetem Import ohne Rabattvertrag ist der Preisanker zu beachten. Ein gesetztes Aut-idem-Kreuz hindert den Austausch eines Originals gegen einen Import nicht – sofern in den Lieferverträgen nichts Gegenteiliges geregelt ist.

Die Regelungen zur Importabgabe wurde mit dem Medizinforschungsgesetz (MFG) erneut angepasst. Nunmehr besteht auch keine Pflicht mehr zur Abgabe eines Importes, wenn für das verordnete Arzneimittel eine »Bestimmung nach § 130b Abs. 1c SGB V« zur vertraulichen Behandlung des Erstattungsbetrags vorliegt.

7 Prozent Marktanteil 

Trotzdem haben Importe im Biotech-Segment einen beachtlichen Marktanteil von rund 7 Prozent nach Packungen. Das geht aus einer Auswertung des Marktforschungsunternehmens IQVIA hervor, die der PZ vorliegen. Demnach ist der Import-Anteil in den vergangenen Jahren sogar kontinuierlich gestiegen. Hintergrund dürften vor allem die Rabattverträge sein.

Zum Vergleich: Im Gesamtmarkt liegt die Importquote bei rund 3 Prozent, allerdings sind dabei auch alle Arzneimittel erfasst, für die es keinen Importmarkt gibt. Der Anteil ist bei Biologika deutlich höher, schon aufgrund der Preisstruktur.

Daher rechnen die Importeure mit anderen Zahlen: Zwischen 11 und 12 Prozent Marktanteil im »importrelevanten Markt« hat die Branche laut Kohlpharma-Geschäftsführer Jörg Geller. Dabei sind die Biologika wiederum eingeschlossen.

Über den hohen Anteil der Importabgabe bei Biologika trotz der gesetzlichen Freistellung wundert sich Geller nicht. Schließlich würden die Apotheken die Quote auch in anderen Bereichen deutlich übererfüllen. Die Produkte der etablierten Anbieter im biotechnischen Bereich seien im Markt und würden selbstverständlich abgegeben, so Geller gegenüber der PZ.

Die Hersteller legen den Apotheken dagegen nahe, gerade mit Blick auf die Adhärenz stets zu prüfen, ob es sich um eine kritische Indikation oder eine Verordnung im Rahmen eines komplexeren Therapieregimes handelt. Sie würden sich wünschen, dass der Gesetzgeber die Besonderheit der Biologicals nicht nur bei der Importregelung, sondern auch bezüglich der Substitutionsvorschriften bei Rabattvertragsarzneimitteln anerkennen würde. Jederzeit könnten die Apotheken jedenfalls pharmazeutische Bedenken geltend machen.

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