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Cannabis
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Höherer THC-Grenzwert im Straßenverkehr

Seit dem 1. April ist Cannabis teilweise legal. Doch Autofahrern drohen auch mehrere Tage nach dem Konsum hohe Bußgelder und der Verlust des Führerscheins. Die Bundesregierung will daher den THC-Grenzwert im Straßenverkehr erhöhen. Jetzt liegt ein erster Entwurf für eine Gesetzesregelung vor. 
AutorKontaktdpa
Datum 19.04.2024  11:30 Uhr

Begleitend zur teilweisen Legalisierung von Cannabis soll auch ein Grenzwert für den Wirkstoff THC im Straßenverkehr festgesetzt werden. Dazu liegt nach einem Bericht der »Augsburger Allgemeinen« (Freitag) nun ein erster Entwurf für eine Gesetzesregelung vor, die Empfehlungen einer Expertenkommission umsetzen soll.

Ordnungswidrig handelt demnach, wer mit 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut oder mehr am Steuer eines Kraftfahrzeugs sitzt. Umgesetzt werden soll der Grenzwert durch ein Gesetz der Ampel Koalitionsfraktionen im Bundestag.

Bisher gilt bei Cannabis die strikte Linie, dass schon beim bloßen Nachweis des Wirkstoffs Geldbußen oder Punkte drohen. Einen Grenzwert wie die 0,5-Promille-Marke für Alkohol gibt es nicht. In der Rechtsprechung hat sich aber ein niedriger Wert von 1 Nanogramm etabliert.

Eine Kommission des Bundesverkehrsministeriums hatte Ende März einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm empfohlen. Dann sei »eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend«. Dies sei mit einer Alkoholkonzentration von 0,2 Promille vergleichbar.

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