Höherer Mindestlohn erfordert höheres Apothekenfixum |
Wer A sage, solle sich B zumindest bewusst sein, formulierte Fehske in seinem Schreiben an die Grünen-Politiker. Für den Apotheker ist klar, dass ein höherer Mindestlohn auch eine bessere Vergütung der Apotheken nach sich ziehen muss. Doch obwohl die Apotheken gestiegene Kosten verkraften müssen, wurde das Apothekenhonorar seit etwa 10 Jahren nicht erhöht. Die Folge: Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage sank die Zahl der Apotheken im vergangenen Jahr um 497 auf 17.571.
Vor diesem Hintergrund fragte Apotheker Fehske bei Piechotta und Dahmen nach, ob sich die Grünen-Bundesvorsitzende Lang »also auch für eine entsprechende Anpassung der Apothekenvergütung einsetzen würde« – und zwar wie beispielsweise in Thüringen »von einem Landesverband eines Ihrer Koalitionspartner vorgeschlagen«.
Damit spielte Fehske auf den Vorstoß der Thüringer FDP an, die vor zwei Wochen ein eigenes Konzept einer umfassenden Honorarreform vorgelegt hatte. Darin setzt sich die Thüringer FDP unter anderem dafür ein, das Fixum von derzeit 8,35 Euro auf 10 Euro zu erhöhen. Zudem soll der variable Zuschlag künftig die Zinshöhe berücksichtigen, mindestens aber 3 Prozent betragen.
Hingegen sieht das Eckpunktepapier von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) vor, den variablen Zuschlag schrittweise von 3 auf 2 Prozent abzusenken. Aus Sicht der Apothekerschaft bewirken Lauterbachs Pläne keine Stärkung der flächendeckenden Versorgung, sondern eine weitere Schwächung der Apothekenlandschaft.