Pharmazeutische Zeitung online
4. Quartal 2022

Historisch höchste Notdienstpauschale ausgeschüttet

Für das vierte Quartal 2022 erhalten Apotheken für geleistete Vollnotdienste jeweils 427,55 Euro – damit stieg die Notdienstpauschale im Vergleich zum Vorquartal um 26,35 Euro, das entspricht einem Plus von 6,57  Prozent. 
Melanie Höhn
16.03.2023  16:15 Uhr

Es ist die höchste Pauschale, die der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) in seiner knapp zehnjährigen Geschichte am Ende dieser Woche direkt an die Apotheken überweisen wird: Für jeden im vierten Quartal 2022 geleisteten Vollnotdienst hat der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) hat einen Betrag von 427,55 Euro  festgesetzt. Im Vergleich zum Vorquartal stieg die Notdienstpauschale damit von 401,20  Euro um 26,35 Euro – das macht ein Plus von 6,57 Prozent. Im Jahr 2022 lag die durchschnittliche Notdienstpauschale mit 406,69 Euro erstmals über 400 Euro. Insgesamt leisteten 17.998 Apotheken 97.308 Vollnotdienste im vierten Quartal 2022 ab. 

Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.

Gemäß Paragraf 20 Absatz 3 des Apothekengesetzes setzt der DAV jedes Quartal den pauschalen Zuschuss für Vollnotdienste fest. Das sind Notdienste, die Apotheker und pharmazeutisches Personal durchgehend in der Zeit von spätestens 20 Uhr bis mindestens 6 Uhr erbracht haben. Nach Angaben des DAV wies das Treuhandkonto des NNF am 10. März Einnahmen in Höhe von 41.853.961,10 Euro auf. Im dritten Quartal 2022 waren es 39.248.081,42 Euro.

Die Mittel aus dem Fonds stammen aus einem Zuschlag in Höhe von 16 Cent, den die Krankenkassen pro abgegebener Rx-Packung an den Nacht- und Notdienstfonds überweisen. Der Bundestag hatte diese Regelung 2013 mit dem Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG) ins Leben gerufen.

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