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Postkartenaktion
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Hinweise zum Datenschutz

Im Rahmen einer ABDA- Postkartenaktion können Apotheken seit Kurzem auch Patientinnen und Patienten als Testimonials in ihre politische Kommunikation einbinden. Hinsichtlich des Datenschutzes gibt es dabei klare Vorgaben, wie die ABDA informiert.
AutorKontaktPZ
Datum 18.08.2023  16:00 Uhr

Die Postkartenaktion der ABDA ist bereits voll im Gange. Damit können Apotheken auch Patientinnen und Patienten einbinden, um bei der Politik für eine wirtschaftliche Stabilisierung der Vor-Ort-Apotheken zu werben. Laut ABDA haben sich bereits Tausende Apotheken registriert und nehmen teil. Da es teilweise aber zu Missverständnissen hinsichtlich der Vorgehensweise beim Datenschutz kam, hat die ABDA nun nochmal klare Handlungsanweisungen gegeben.

Was die Patienten betrifft, so müssen sie demnach weder vor noch nach dem Ausfüllen der Postkarten einen Datenschutzhinweis ausfüllen oder unterschreiben. Bei Bedarf können sie aber den von den Apotheken ausgelegten Datenschutzhinweis lesen.

Einwilligung online notwendig

Verpflichtend für die Apotheken ist hingegen eine Einwilligung online. Dazu müssen die Apotheken unter folgendem Link  die »Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit« ausfüllen und bestätigen. Dies geschieht laut ABDA einmal, gesammelt für alle Postkarten, die an die Patientinnen und Patienten dieser Apotheke ausgegeben werden.

Darüber hinaus haben die Apotheken die Pflicht, die Datenschutzhinweise (Rückseite des Anschreibens, das mit dem Aktionspaket zugegangen ist) gut sichtbar als Auslage neben den Postkarten oder als Aushang in der Offizin zu platzieren, informiert die ABDA.

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