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Zwischenlösung
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Hilfstaxe gilt vorerst weiter

Ende Juni hatte der Deutsche Apothekerverband (DAV) Anlage 1 und 2 der sogenannten Hilfstaxe gekündigt. Die darin geregelten Preise gelten damit eigentlich nur noch bis zum 30. September. Doch die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband über eine Neufassung der Anlagen kommen nur schleppend voran. Nun haben beide Seiten eine Zwischenlösung gefunden.
AutorKontaktStephanie Schersch
Datum 20.09.2018  09:26 Uhr

Laut DAV sieht der Kompromiss vor, dass die Anlagen 1 und 2 auch über den 30. September hinaus zunächst weiter gelten. Damit gewinnen Krankenkassen und Apotheker etwas Zeit für eine gemeinsame Einigung. Spätestens Ende des Jahres muss die allerdings stehen – dann läuft die Verlängerung von Anlage 1 und 2 aus.

In der Hilfstaxe sind die Preise für Rezepturen und die dafür benötigten Stoffe beziehungsweise Gefäße geregelt. Die aktuelle Fassung ist aus Sicht der Apotheker mit Blick auf die Preisentwicklung längst überholt. Über eine Neufassung verhandelt seit Anfang Juli die sogenannte Technische Kommission, der je fünf Vertreter von Apotheker- und Kassenseite angehören. Eine Einigung ist trotz mehrfacher Gesprächsrunden bislang nicht in Sicht. Die Verhandlungen dauerten noch an, heißt es beim DAV.

Mit der nun vereinbarten Zwischenlösung herrscht zumindest Klarheit darüber, wie es ab Oktober weitergeht. Anstelle einer Verlängerung der Anlagen wäre aus Apothekersicht alternativ auch eine Abrechnung auf Basis der Arzneimittelpreisverordnung möglich gewesen. Für die Kassen wäre es damit allerdings teurer geworden. Zudem wäre die Abwicklung auch für die Apotheker unter Umständen aufwändiger gewesen.

Foto: Fotolia/Anke Thomass


 

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