Hilfe für den hohen Besuch |
Alexander Müller |
18.07.2025 10:56 Uhr |
Wenn Politiker (vielleicht wie hier im Bild gar Minister) zu Besuch in die Apotheke kommen, können sich die Apothekenteams vorab mit einem Leitfaden der ABDA darauf vorbereiten. / © PZ/axm
Verstehen durch Anschaulichkeit, das gilt auch in der Apotheke vor Ort. Die finanzielle Unterdeckung von Leistungen wird schnell klar, wenn man als »Politik-Praktikant« in der Rezeptur einmal selbst eine Salbe rühren musste. Der Blick in eine echte BWA verdeutlicht den wirtschaftlichen Druck, das lückenhafte Generalalphabet das Problem der Lieferengpässe.
Die Themen sind vielfältig und komplex. Damit beim Abgeordnetenbesuch möglichst viel klar transportiert wird und idealerweise die wichtigen Botschaften mit zurück nach Berlin gelangen, gibt es für Apothekenteams jetzt eine Handreichung. Die Stabsstelle Politische Strategie und Politikkontakte der ABDA, geleitet von Ralf Denda, hat eine Handreichung zu den zentralen Fragen zusammengestellt.
Das Papier ist grob in drei Blöcke aufgeteilt: Wirtschaftliche Fragen, Apotheke der Zukunft und Versandhandel. Beim ersten Thema geht es vor allem um die Honorierung. Das Handout liefert konkrete Zahlen zu den Apothekenschließungen (Rückgang um 17 Prozent in den letzten zehn Jahren) und der Kostenentwicklung in den Apotheken (+65 Prozent seit 2013).
Eine Honoraranpassung als Grundlage wirtschaftlicher Stabilität sei unumgänglich zur Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung. Konkret gefordert wird die Anhebung des Fixums auf mindestens 9,50 Euro inklusive Dynamisierung und klaren Leitplanken für die Verhandlungslösung mit den Krankenkassen. Ziel der ABDA ist zudem die Einführung eines nach Packungszahl gestaffelten Fixums, um kleine Apotheken zu stärken. Um gleiche Arzneimittelpreise zu erhalten, soll die Ausschüttung über einen Fonds vorgenommen werden. Das Konzept der ABDA heißt Grundkostenzuschlag.
Zu den wirtschaftlichen Forderungen zählen zudem die kostendeckende Vergütung von Botendiensten, Nacht- und Notdiensten sowie die Rezepturherstellung und eine Korrektur des Skonto-Urteils. Dass die Apotheken von der geplanten Mindestlohnerhöhung massiv betroffen sein werden, wird im Papier ebenfalls aufgezeigt, die Rede ist von Mehrkosten in Höhe von rund 600 Millionen Euro im Jahr 2027.
Der zweite Themenblock dreht sich um das Positionspapier »In eine gesunde Zukunft mit der Apotheke«. Damit die Apotheken die darin vorgeschlagenen neuen Aufgaben übernehmen können, müssten die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.
Konkret vorgeschlagen werden etwa Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes in der Apotheke, eine jährliche Beratung zur Prävention tabakassoziierter Erkrankungen sowie die Ausweitung der Impfbefugnis für Apothekerinnen und Apotheker auf Totimpfstoffe.
Um die Versorgung von Chronikern im Notfall sicherstellen zu können, sollen Apotheken berechtigt werden, eine kleine Packung der Dauermedikation direkt abzugeben. Auch bei bestehenden Lieferengpässen sollen die Apotheken mehr Beinfreiheit erhalten und das verordnete Medikament eigenständig durch ein wirkstoffgleiches ersetzen können – und dabei Packungsgröße, Packungsanzahl, Teilmengen, Wirkstärke oder Darreichungsform anpassen dürfen ohne zusätzlichen Arztbesuch. Mit strukturierten Beratungsangeboten und Medikationsplänen soll unter anderem die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) verbessert werden.
Die ABDA setzt sich für »klare rechtliche Grundlagen und angemessene Honorierungen« der Leistungen ein und will zusammen mit Politik, Ärzteschaft und Krankenkassen die nächsten Schritte gehen.
Als drittes – vermutlich sehr aktuelles – Gesprächsthema für die Treffen mit Politikerinnen und Politikern sieht das Papier den Versandhandel als »Störfaktor in der Versorgung« vor. Es werden konkrete Zahlen zum Marktgeschehen geliefert und auf die »faktische Aushebelung der Verschreibungspflicht« bei bestimmten Plattformen hingewiesen. Die ABDA fordert ein Versandverbot für bestimmte Wirkstoffe und Wirkstoffgruppen mit erhöhtem Missbrauchspotenzial. Die im Koalitionsvertrag angekündigten strengeren Auflagen für die Einhaltung von Kühlketten und Nachweispflichten müssten zeitnah umgesetzt werden.