Hessischer Apothekerverband will bei Retaxationen helfen |
Die Vergütung für selbst hergestellte Arzneimittel ist nicht länger über die Hilfstaxe geregelt. / Foto: Adobe Stock/Glamourpixel /Marco Wydmuch
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat die Hilfstaxe zum 31. Dezember 2023 gekündigt, nachdem man sich nicht mit dem GKV-Spitzenverband auf eine Erhöhung der Preise für die Herstellung von Salben, Tabletten, Kapseln, Zäpfchen und Säfte einigen konnte. Nun ist ein vertragsloser Zustand eingetreten, die Preise für selbst hergestellte Arzneimittel sind nicht mehr klar geregelt. Der DAV empfiehlt daher, bei der Rezepturabrechnung stets die gesamte Packung in Rechnung zu stellen, keine Teilmengen.
Viele Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sind angesichts der unklaren Lage verunsichert. Der HAV kündigt daher an, die Apotheken im Fall einer Retaxation durch die Krankenkassen zu unterstützen. »Der HAV steht komplett hinter dieser Entscheidung des DAV und wird seinen Mitgliedsapotheken zur Seite stehen, falls einzelne Krankenkassen sich nun weigern sollten, Rezepturen zu marktüblichen Preisen zu vergüten«, stellt der HAV-Vorsitzender Holger Seyfarth klar.
Auch der HAV vertritt die Ansicht, dass gegenüber den Krankenkassen die Packungspreise laut Arzneimittelpreisverordnung abzurechnen seien. Dies sei sogar das empfehlenswerte Vorgehen. Erkennen Krankenkassen nämlich nur die veralteten Preislisten an, könnte das mitunter sogar bedeuten, dass Apotheken selbst hergestellte Rezepturen nicht kostendeckend vergütet bekämen.
»Das ist natürlich inaktzeptabel. Deshalb musste der fehlenden Angleichung der Preisgestaltung der Hilfstaxe an die stetig steigenden Apothekeneinkaufspreise ein Ende gesetzt werden. Die Kündigung des DAV ist daher ein starkes und notwendiges Signal und wir werden unsere Mitglieder bei möglichen Retaxationen durch die Kassen nicht im Regen stehen lassen«, erklärt Holger Seyfarth.