Hessen lockert Rückzahlungen von Corona-Soforthilfen |
Hessen hebt die Bagatellgrenze bei Corona-Soforthilfen von 500 auf 1.000 Euro an. / © Adobe Stock/deliris
Bei der Überprüfung der Corona-Soforthilfen hebt Hessen die Bagatellgrenze von 500 Euro auf 1.000 Euro an. »Das bedeutet, dass jeder, der bis zu 1.000 Euro Unterstützung erhalten hat, am Rückmeldeverfahren nicht teilnehmen muss«, sagte Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD). Auch alle Rückforderungen bis zu einer Grenze von 1.000 Euro würden erlassen. Die Überprüfung hatte bei Betrieben, Freiberuflerinnen und Freiberuflern teils für Verunsicherung gesorgt.
In keinem anderen Bundesland liege dieser Grenzwert nun so hoch wie in Hessen, sagte Mansoori. »Uns ist sehr bewusst, dass das Verfahren für viele hessische Unternehmen einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand mit sich gebracht hat, den wir ihnen gerne erspart hätten.« Bis zuletzt habe sich das Land beim Bund dafür starkgemacht, auf ein kompliziertes Prüfverfahren zu verzichten. Leider habe das Bundeswirtschaftsministerium nach einer Überprüfung durch den Bundesrechnungshof dieses Rückmeldeverfahren dennoch vorgeschrieben.
Das Regierungspräsidium Kassel überprüft derzeit flächendeckend, ob die Corona-Soforthilfen für Betriebe, Freiberuflerinnen und Freiberufler im Rahmen waren. Die Empfängerinnen und Empfänger müssen über ein Online-Portal mitteilen, ob die Subvention ihren 2020 vermuteten Liquiditätsengpass einst überschritten hat. Eine etwaige Differenz muss zurückgezahlt werden. Nach Angaben des Ministeriums sind zwischen März und Juni 2020 Corona-Soforthilfen mit einem Volumen von knapp 960 Millionen Euro ausbezahlt worden.
Von den rund 90.000 Angeschriebenen hessenweit haben nach Angaben des Wirtschaftsministeriums aktuell 39.694 Unternehmen ihre Rückmeldung übersendet. 13.330 Anträge seien bereits bearbeitet mit dem Ergebnis, dass mehr als 5.400 Betroffene ihre Hilfen in voller Höhe behalten können. Rund 7.925 Unternehmen müssen das Geld teilweise oder komplett zurückzahlen.