Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Apps auf Rezept

Hersteller müssen Erfolg ihrer DiGA künftig belegen

Ab 2026 hängt die Höhe der Vergütung einer digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) zu 20 Prozent von ihrer erfolgreichen Anwendung ab. Der Erfolg wird mit der »anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung« ermittelt. Wie, regelt der Entwurf einer Verordnung, den das Bundesgesundheitsministerium jetzt vorgelegt hat.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 20.01.2025  11:00 Uhr

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat kürzlich den Entwurf einer »Zweiten Verordnung zur Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung« veröffentlicht. Bis zum 24. Januar können die Verbände im Gesundheitswesen dazu Stellung nehmen.

Seit 2020 können sich Versicherte DiGA verordnen lassen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für digitale Anwendungen jedoch nur, wenn diese vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter anderem zu Benutzerfreundlichkeit, Datenschutz und Versorgungseffekt geprüft und in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen wurden. Diese Liste wird ständig erweitert.

Die »anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung« (AbEM) ist verpflichtend, sobald die DiGA dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen ist. Die Ergebnisse der AbEM muss der Hersteller dem BfArM (zur Veröffentlichung) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (für die Vergütung) übermitteln.

Die Verordnung regelt unter anderem, was Gegenstand der AbEM ist. Die Verordnung regelt aber nicht die Wirkung auf die Vergütung.

Die Daten müssen vierteljährlich erhoben und halbjährlich übermittelt werden. Erhebung und Übermittlung starten schrittweise ab 2026. 

Seit der Einführung der DiGA im Jahr 2020 haben über 200 Hersteller einen Antrag beim BfArM gestellt. Mit Stand vom 4. Dezember 2024 wurden 56 Anwendungen dauerhaft oder vorübergehend in das Verzeichnis aufgenommen, heißt es im Verordnungsentwurf.

Die Techniker Krankenkasse hatte im April vergangenen Jahres beklagt, dass die Preise für die Apps auf Rezept stark gestiegen seien. Als einen Grund dafür führte die Kasse an, dass die Hersteller die Preise im ersten Erstattungsjahr unabhängig vom nachgewiesenen Nutzen frei festlegen könnten. Erst ab dem zweiten Jahr müsse die Wirksamkeit durch Studien belegt werden, um endgültige Preise zwischen Krankenkassen und Anbietern zu verhandeln.

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
THEMEN
DiGABfArM

Mehr von Avoxa