Heidenblut signalisiert Apotheken seine Unterstützung |
Ev Tebroke |
19.06.2023 15:10 Uhr |
Intensiver Austausch zu drängenden Apothekenthemen: Der SPD-Gesundheitsexperte Dirk Heidenblut mit den Essener Apothekerinnen Doris Schönwald (links, Ehrenmitglied Apothekerverband Nordrhein ) und Silke Stütz (Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes Apothekerverband Nordrhein). / Foto: AVNR
Mit einem Apothekenbesuch in seinem Wahlkreis im Essener Norden signalisierte SPD-Politiker Dirk Heidenblut Unterstützung für die Nöte der Apothekerschaft und ihrer Forderung nach besseren Rahmenbedingungen. Heidenblut, Berichterstatter für Apothekenthemen der SPD-Bundestagsfraktion, habe sich in der Nordstern-Apotheke mehr als anderthalb Stunden Zeit genommen, um über »die inakzeptablen Belastungen der Apotheken im Alltag der Patientenversorgung zu diskutieren«, wie heute der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) informierte. Besonders für die mangelhafte Honorar-Situation habe Dirk Heidenblut Verständnis und er habe Bereitschaft gezeigt, Ansätze zu einer positiven Veränderung zu unterstützen.
Auch das Thema Lieferengpässe und die daraus resultierende fragile Versorgungssicherheit der Patienten liegen dem Politiker nach Verbandsangaben sehr am Herzen. Zuletzt hatte sich Heidenblut als Mitglied des Gesundheitsausschusses auch bei der Anhörung im Bundestag zum Lieferengpass-Gesetz über viele Stichpunkte informiert. Die ebenfalls dort zur Sprache gekommenen Forderungen der Apothekerschaft hinsichtlich Präqualifizierung und Nullretaxationen der Kassen stießen bei Heidenblut bereits in der Vergangenheit auf Verständnis. In Essen habe er erneut Unterstützung signalisiert, heißt es.
Bei dem Apothekenbesuch konnte Heidenblut nach Verbandsangaben aber auch ein ihm bislang eher unbekanntes Thema dargelegt werden: die unklare Situation in Fällen, in denen Zuzahlungen von GKV-Versicherten nicht bezahlt werden. Nach AVNR-Angaben »ein auf den ersten Blick kleines, aber für die betroffenen Apotheken komplexes Thema mit großem Ärger-Potenzial«. Hier gehe es vor allem um Patientinnen und Patienten aus den Bereichen Heimversorgung, der individuellen Infusions-Herstellung oder um Palliativpatientinnen und -patienten. Diese entrichteten ihre Zuzahlungen in der Regel nicht direkt in der Apotheke, sondern erhalten dafür Rechnungen. Für Fälle, in denen die Zahlung trotz eines Mahnverfahrens ausbleibt, eröffne § 43 c SGB V den Apotheken zwar den Weg über die Krankenkassen – »dies jedoch nicht eindeutig genug«, so die Kritik. Weil Krankenkassen und Apotheken die Regelung unterschiedlich auslegten, führe dies »in einer erheblichen Zahl von Fällen« zu Zahlungsausfällen bei Apotheken. Heidenblut habe sich diesbezüglich offen für eine klare, bürokratiearme Regelung auf politischer Ebene gezeigt.