| Jennifer Evans |
| 05.04.2024 12:22 Uhr |
Die Hausärztinnen und Hausärzte ärgern sich über die TI-Ausfälle und wollen dafür finanziell entschädigt werden. / Foto: Getty Images/Westend61
Die Hausarztpraxen hierzulande verbringen inzwischen viel Zeit damit, das TI-Chaos zu managen. Jetzt haben sie offenbar die Nase voll. Denn diese Zeit fehle ihnen nicht nur bei der Patientenversorgung, sondern verursache auch »ganz konkrete Kosten«, wie der Verband am heutigen Freitag mitteilte.
So seien die Hausärzte »regelmäßig gezwungen«, externe IT-Dienstleister auf eigene Rechnung hinzuzuziehen, wenn es Störungen bei der TI gibt. »Wenn es der Gesetzgeber schon nicht schafft, ein stabiles System auf die Beine zu stellen, dann muss zumindest verhindert werden, dass die Ärztinnen und Ärzte unverschuldet auf den Kosten sitzenbleiben«, forderte Professor Nicola Buhlinger-Göpfarth, Co-Bundesvorsitzende des Verbands.
Ursprünglich sollte die TI-Pauschale sicherstellen, dass Leistungserbringer die Kosten des Anschlusses und des TI-Betriebs nicht alleine tragen müssen. Doch in den Augen der Hausärzte leistet diese Pauschale nicht, wofür sie gedacht war. »Die Folge: Die Kosten bleiben an den Praxen hängen«, kritisiert der Verband. Buhlinger-Göpfarth: »Der Gesetzgeber muss seine eigenen Ankündigungen ernst nehmen und die Partner der Selbstverwaltung beauftragen, hier nachzusteuern.«
In den vergangenen Wochen kam es immer wieder zu Störungen, unter anderem beim Ausstellen und Einlösen von E-Rezepten. Darüber hinaus hatte das Gematik-Fachportal Störungen bei der Funktionalität unterschiedlicher Anwendungen gemeldet.
»Die dringend notwendige Digitalisierung des Gesundheitswesens droht von den Verantwortlichen gerade mit Volldampf gegen die Wand gefahren zu werden«, so Markus Beier, ebenfalls Co-Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands. Im Gegensatz zur Gematik und Co könnten die Ärzte die Verantwortung »nicht einfach weiterreichen«, sondern müssten im laufenden Praxisbetrieb direkt mit den Konsequenzen umgehen, hob er hervor.