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MedCanG
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Hanfverband sieht Union bei Cannabis uneins

Der Deutsche Hanfverband trommelt gegen die geplanten Verschärfungen beim Zugang zu Medizinalcannabis. Bei der Bewertung sieht er »tiefe Gräben« zwischen den Lagern. In der Union bestünden »Zweifel« an einzelnen Punkten zum novellierten Medizinalcannabisgesetz (MedCanG). 
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 20.01.2026  12:30 Uhr

Eigentlich ging es bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss am vergangenen Mittwoch recht friedlich zu, als Fachverbände und Experten das novellierte Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) besprachen. Die Apothekenseite zeigte sich zwar in der grundlegenden Bewertung der geplanten Verschärfung beim Zugang zu Medizinalcannabis uneins. Viel Einhelligkeit gab es aber zum Beispiel in der Annahme, dass die allgegenwärtige Werbung für Cannabisplattformen »das Hauptproblem« im Kampf gegen den mutmaßlichen Missbrauch sei.

Auch der Deutsche Hanfverband (DHV) war geladen. Geschäftsführer Georg Wurth wertet die Anhörung im Nachgang als Ausweis von »tiefen Gräben«, die sich beim Medizinalcannabis nach wie vor auftäten. So hätten die Vertreter von Bundesärztekammer, ABDA und Krankenkassen den Gesetzentwurf der Bundesregierung begrüßt.  Als »kontraproduktiv für die ärztliche Versorgung mit Cannabis« habe hingegen die andere Seite – Vertreter der Medizinalcannabis-Branche, Patientenvereinigung sowie Cannabis-Ärzte – den Vorstoß des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gewertet.

Selbst in der CDU bestünden »anscheinend Zweifel an einzelnen Punkten des Gesetzentwurfs«, so der DHV. Dies stimme »grundsätzlich positiv«. »Mit Spannung« werde daher die Ausschussempfehlung erwartet, bevor der Gesetzentwurf wieder in das Plenum des Bundestags geht. Die Grünen hatten in einem Änderungsantrag gefordert, das geplante Verbot von Onlineverschreibung und Versand wieder zu streichen.

Nach der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses folgt im Bundestag die zweite und dritte Lesung, die bislang für das Frühjahr vorgesehen sind. Im Anschluss befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetz. Nach derzeitigem Stand wird ein Inkrafttreten zu Beginn des zweiten Quartals 2026 erwartet.

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