Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Seit 1. Januar

Hamburger Apotheker erhalten Extra-Honorar für Sichtbezug

Apothekerinnen und Apotheker in Hamburg, die Opioidabhängigen Substitutionsmittel zum unmittelbaren Verbrauch verabreichen, bekommen dafür seit Jahresbeginn 5,49 Euro. Das sieht eine Vereinbarung zwischen dem Hamburger Apothekerverein (HAV) und der AOK Rheinland/Hamburg vor.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 07.01.2025  14:30 Uhr

Der Hamburger Apothekerverein (HAV) und die AOK Rheinland/Hamburg haben sich auf eine Vereinbarung zur Abrechnung des Sichtbezugs in Apotheken geeinigt. Diese ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten und liegt der PZ vor.

Ziel ist, eine zuverlässige und flächendeckende Versorgung suchtkranker Menschen durch zum unmittelbaren Verbrauch überlassene Substitutionsmittel (Sichtbezug) zu erreichen. »Hierbei leisten die öffentlichen Apotheken eine wichtige Aufgabe«, heißt es in der Vereinbarung. Diese basiert auf einer Mustervereinbarung, die der Deutsche Apothekerverband (DAV) im April mit dem AOK-Bundesverband geschlossen hatte.

Der Vereinbarung zwischen HAV und AOK Rheinland/Hamburg zufolge ist der Sichtbezug eine freiwillige Leistung. Apotheken sind nicht verpflichtet, die Durchführung zu übernehmen.

Nur die Apothekenleiterin oder der Apothekenleiter sowie fachkundiges pharmazeutisches Personal dürfen den Sichtbezug durchführen. Voraussetzung ist weiterhin, dass Arztpraxis und Apotheke eine schriftliche oder elektronische Vereinbarung abschließen, die eine Doppelfinanzierung ausschließt.

Die Leistungen der Apotheken beinhalten die Überführung der Arzneimittel in den Patientenbestand, die Vergabe der Substitutionsmittel zum unmittelbaren Verbrauch und die patientenbezogene Dokumentation. Dafür erhalten die Apotheken ein Honorar in Höhe von 5,49 Euro pro verordneter Einzeldosis. Damit sind alle Aufwendungen abgegolten.

Sonderkennzeichen 18774506

Die Apotheken rechnen die auf dem BtM-Rezept für den Sichtbezug verordnete Anzahl der Einzeldosen mit dem Sonderkennzeichen 18774506 ab. Die Vergütung ist von der Umsatzsteuer befreit.

Das BtM-Rezept muss mit dem Vermerk »Sichtbezug in der Apotheke« oder einer ähnlich lautenden Formulierung ausgestellt werden. Befindet sich kein entsprechender Vermerk über den Sichtbezug auf der Verordnung, ist eine Überlassung des Substitutionsmittels zum unmittelbaren Verbrauch und dessen Abrechnung nur nach einer dokumentierten Rücksprache mit dem Arzt und einem vom Apotheker abgezeichneten Vermerk zulässig.

Zum Hintergrund: Substituierende Ärzte können mit öffentlichen Apotheken vereinbaren, dass diese Opioidabhängigen Substitutionsmittel zum unmittelbaren Verbrauch überlassen; die invasive Anwendung ist in der Apotheke nicht erlaubt.

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa