Haftungsrisiko für Apotheker abschaffen |
Noch bis zum 17. Januar 2023 können Apotheker eine Petition unterstützen. Darin fordert ein Inhaber aus Hessen, Apotheken nicht für einen möglichen Ausfall des Herstellerabschlags haften zu lassen und sie für ihre Inkassoleistung zu entlohnen. / Foto: Fotolia/Gajus
Bei der Abrechnung des Herstellerabschlags zwischen Pharmaunternehmen und Krankenkassen übernehmen Apotheker beziehungsweise die Apothekenrechenzentren eine Mittlerrolle und müssen in Vorleistung gehen. Zu diesem Thema hat ein Apothekeninhaber aus dem hessischen Friedewald eine Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eingereicht. Er begründet seine Petition mit dem Haftungsrisiko, das Apothekerinnen und Apothekern zum Beispiel bei einer Insolvenz eines Herstellers oder Abrechnungszentrums entsteht. Zudem setzt er sich dafür ein, dass die Apotheker für ihre Leistung entlohnt werden.
Zum Hintergrund: Der Herstellerabschlag ist nach § 130a Abs. 1, 2, 3a und 3b SGB V ein Rabatt, den die Hersteller den Krankenkassen bei Arzneimitteln gewähren müssen, die die Apotheken an die Versicherten abgegeben haben. Die Abrechnung erfolgt nicht direkt zwischen den Herstellern und den Krankenkassen, sondern über den Umweg der Apotheken und deren Abrechnungszentren. »Dieser Weg wurde einzig aus Praktikabilitätsgründen gewählt«, heißt es in der Begründung der Petition. Die Apotheken seien dabei verpflichtet, in Vorleistung zu gehen, wodurch ein Haftungsrisiko für den Betrieb entstehe.
Im Gesetz ist weiterhin festgelegt, dass die Hersteller den Herstellerabschlag an die Apotheken zahlen müssen. Geht ein Hersteller (oder Abrechnungszentrum) in Insolvenz und kann er deshalb den Herstellerabschlag nicht mehr zahlen, müssen die Apotheken für den Herstellerabschlag einstehen, den sie nicht erhalten haben und nie erhalten werden, heißt es weiter in der Begründung der Petition. »Es ist ungerecht und nicht vertretbar, dass die Apotheken dieses Risiko übernehmen und für Ausfälle geradestehen sollen«, kritisiert der Einreicher der Petition.
Der Apotheker aus Hessen fordert zudem, dass »der Aufwand für die erbrachte Leistung auch angemessen entlohnt werden« müsse. Zurzeit erbringen die Apotheken und die von ihr beauftragten Abrechnungszentren diese Leistung ohne entsprechende Vergütung. »Nutznießerinnen dieser von der Apotheke erbrachten Leistung sind allein die Krankenkassen«, bemängelt der Apotheker. Die Petition kann noch bis zum 17. Januar 2023 gezeichnet werden.
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hatte während der Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Anfang Dezember ebenfalls betont, dass Apothekerinnen und Apotheker nicht länger bereit seien, das Inkasso-Risiko bezüglich des Herstellerrabatts zu tragen. Sie wies darauf hin, dass das Risiko durch die Anhebung des Herstellerrabatts im Zuge des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes noch einmal deutlich gestiegen sei. Das Gesetz sieht vor, dass der Herstellerrabatt insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel im kommenden Jahr von 7 auf 12 Prozent erhöht wird. Overwiening forderte ebenfalls eine Honorierung für die Leistung der Apotheker in diesem Zusammenhang. Vorstellbar sei eine Inkassogebühr pro Packung für die Apotheke.