Habeck soll Skonto retten |
Alexander Müller |
08.05.2024 14:22 Uhr |
»Wenigstens die hier eingetretene konkrete Verschlechterung der Situation sollten Sie sofort stoppen«, heißt es in dem Brief an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Noch liegt die Zuständigkeit für die AMPreisV in dessen Ressort. / Foto: IMAGO/Political-Moments
Im Februar hat der BGH entschieden, dass Skonti im Einkauf der Apotheken wie Rabatte zu behandeln sind und beide zusammen nicht über den flexiblen Anteil der Großhandelsmarge von 3,15 Prozent hinausgehen dürfen. Am 12. April haben die Karlsruher Richter ihre Urteilsbegründung vorgelegt. Inzwischen haben die Großhändler gegenüber den Apotheken angekündigt, das Urteil jetzt umsetzen zu müssen.
Vor diesem Hintergrund wendet sich Overwiening jetzt an Minister Habeck mit der dringenden Bitte um eine Widerherstellung des Status quo ante – wonach Skonti unabhängig der gewährten Rabatte wieder zulässig sein sollen. Die Zuständigkeit für die AMPreisV soll zwar ins Bundesgesundheitsministerium wechseln, liegt derzeit aber noch im Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Die wirtschaftliche Situation der Apotheken sei nach wie vor »extrem angespannt« und verschlechtere sich weiter, schreibt die ABDA-Präsidentin an Habeck. Die BGH-Entscheidung verschärfe die Lage der Apotheken zusätzlich. »Wir benötigen dringend Ihre Unterstützung, um die Folgen dieser Entscheidung zu beseitigen«, so Overwiening in ihrem Brief, der der PZ vorliegt.
Die Interpretation des fraglichen § 2 Absatz 1 Satz 1 AMPreisV schießt aus Sicht der ABDA über die Ziele der Regelung hinaus und missachte die notwendige Differenzierung der unterschiedlichen Funktionen von Rabatten und Skonti. Und für die Apotheken hätten die Skonti eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung, so Overwiening mit Verweis auf Berechnungen der Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover.
Aufgrund der Eilbedürftigkeit soll Minister Habeck noch aktiv werden, der künftig zuständige Minister Lauterbach wurde über den Vorstoß in Kenntnis gesetzt. Einen Formulierungsvorschlag für eine entsprechende Klarstellung in der AMPreisV hat die ABDA beigefügt. Demnach soll der Paragraph zur Großhandelsvergütung um den Halbsatz ergänzt werden, »die Zulässigkeit der Gewährung handelsüblicher Skonti auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers bleibt unberührt«.
Die Bundesregierung sei »viel zu zögerlich« dabei, die wirtschaftliche Situation der Apotheken zu verbessern, so Overwiening. Ihre Bitte an Habeck: »Wenigstens die hier eingetretene konkrete Verschlechterung der Situation sollten Sie sofort stoppen. Die Änderung der Arzneimittelpreisverordnung gibt Ihnen die Möglichkeit, ohne ein Gesetzgebungsverfahren schnell zu handeln.«