Habeck sagt Skonto-Regelung ab |
Alexander Müller |
17.06.2024 13:35 Uhr |
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will sich in der Skonto-Frage nicht für die Apotheken einsetzen. / Foto: IMAGO/Political-Moments
Der BGH hatte im Februar entschieden, dass Skonti im Einkauf wie Rabatte zu behandeln sind. Nachdem Mitte April die Urteilsbegründung vorgelegt wurde, haben die Großhändler reagiert und die Konditionen der Apotheken teils massiv gekürzt.
Die Apothekerschaft hatte sich daher vom Gesetzgeber eine Klarstellung gewünscht, dass handelsübliche Skonti von der Rabattsperre ausgenommen werden. Eine entsprechende Klarstellung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) wäre demnach der einfachste Weg.
Formal zuständig ist – derzeit noch – das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Deswegen hatte die ABDA im Mai bei Wirtschaftsminister Habeck nachgefragt.
Doch aus dem BMWK kam jetzt die Absage. Denn Habeck und Lauterbach haben sich zwischenzeitlich darüber verständigt, dass die Zuständigkeit für die Arzneimittelpreisverordnung innerhalb der Bundesregierung das Ressort wechselt. Künftig soll der Bundesgesundminister den Hut aufhaben.
Der formelle Vollzug des Zuständigkeitswechsels durch eine entsprechende Änderung von § 78 Arzneimittelgesetz sei im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) vorgesehen, erklärt die zuständige Abteilungsleiterin aus dem BMWK. Das Gesetz wurde im Mai vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.
Zudem verweist Habecks Haus auf das Apotheken-Reformgesetz. Schon in den im Dezember 2023 vorgelegten Eckpunkte seien Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung angekündigt worden. Der Gesetzesentwurf sei jetzt in der Ressortabstimmung.
Tatsächlich findet sich im Referentenentwurf des BMG ein Passus zur Skonto-Frage. In § 2 AMPreisV soll ergänzt werden, dass »die Gewährung von handelsüblichen Rabatten oder Vergünstigungen zulässig« ist.
Und in der Begründung des Entwurfs steht an anderer Stelle, dass »Rabatte oder sonstige finanzielle Vergünstigungen, wie insbesondere Skonti bei Vereinbarung von Zahlungszielen« von den Großhändlern gewährt werden dürfen, auch wenn sie den relativen Zuschlag von 3,15 Prozent überschreiten. Eine Rabattierung des Festzuschlags in Höhe von 73 Cent soll aber nicht möglich sein.
Damit würde zwar eine Forderung der Apothekerschaft umgesetzt, sie würde sich allerdings noch deutlich verzögern, da das ApoRG vermutlich nicht vor 2025 in Kraft treten wird. Insgesamt sind die Apotheken mit dem Entwurf so unzufrieden – Stichwort Scheinapotheke –, dass sie das Gesetz lieber ganz verhindern würden.
Mit seiner Absage enttäuscht Habeck die Apothekerschaft erneut; der Minister hatte im vergangenen Sommer gegenüber Schleswig-Holsteins Kammerpräsident Kai Christiansen mehr Geld pro Rx-Packung in Aussicht gestellt. Habeck hatte in einer Nachricht an Christiansen persönlich angekündigt, dass Fixum erhöhen zu wollen. Die Ankündigung versandete aber, wie aus einer späteren Antwort des BMWK auf eine Frage der Bundestagsabgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) deutlich wurde. Auch eine Resolution der Kammer, die Habeck an sein Versprechen erinnern sollte, blieb ohne Erfolg.