Pharmazeutische Zeitung online
Absage aus dem BMWK

Habeck sagt Skonto-Regelung ab

Seit dem Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hoffen die Apotheker auf eine politische Lösung. Diese soll nun erst mit dem Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) erfolgen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hätte schneller reagieren können, schiebt die Verantwortung aber zu Gesundheitsminister Karl Lauterbach.
Alexander Müller
17.06.2024  13:35 Uhr

Der BGH hatte im Februar entschieden, dass Skonti im Einkauf wie Rabatte zu behandeln sind. Nachdem Mitte April die Urteilsbegründung vorgelegt wurde, haben die Großhändler reagiert und die Konditionen der Apotheken teils massiv gekürzt.

Die Apothekerschaft hatte sich daher vom Gesetzgeber eine Klarstellung gewünscht, dass handelsübliche Skonti von der Rabattsperre ausgenommen werden. Eine entsprechende Klarstellung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) wäre demnach der einfachste Weg.

Formal zuständig ist – derzeit noch – das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Deswegen hatte die ABDA im Mai bei Wirtschaftsminister Habeck nachgefragt.

Doch aus dem BMWK kam jetzt die Absage. Denn Habeck und Lauterbach haben sich zwischenzeitlich darüber verständigt, dass die Zuständigkeit für die Arzneimittelpreisverordnung innerhalb der Bundesregierung das Ressort wechselt. Künftig soll der Bundesgesundminister den Hut aufhaben.

Der formelle Vollzug des Zuständigkeitswechsels durch eine entsprechende Änderung von § 78 Arzneimittelgesetz sei im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) vorgesehen, erklärt die zuständige Abteilungsleiterin aus dem BMWK. Das Gesetz wurde im Mai vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.

Apotheken: Lieber kein Gesetz als dieses

Zudem verweist Habecks Haus auf das Apotheken-Reformgesetz. Schon in den im Dezember 2023 vorgelegten Eckpunkte seien Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung angekündigt worden. Der Gesetzesentwurf sei jetzt in der Ressortabstimmung.

Tatsächlich findet sich im Referentenentwurf des BMG ein Passus zur Skonto-Frage. In § 2 AMPreisV soll ergänzt werden, dass »die Gewährung von handelsüblichen Rabatten oder Vergünstigungen zulässig« ist.

Und in der Begründung des Entwurfs steht an anderer Stelle, dass »Rabatte oder sonstige finanzielle Vergünstigungen, wie insbesondere Skonti bei Vereinbarung von Zahlungszielen« von den Großhändlern gewährt werden dürfen, auch wenn sie den relativen Zuschlag von 3,15 Prozent überschreiten. Eine Rabattierung des Festzuschlags in Höhe von 73 Cent soll aber nicht möglich sein.

Damit würde zwar eine Forderung der Apothekerschaft umgesetzt, sie würde sich allerdings noch deutlich verzögern, da das ApoRG vermutlich nicht vor 2025 in Kraft treten wird. Insgesamt sind die Apotheken mit dem Entwurf so unzufrieden – Stichwort Scheinapotheke –, dass sie das Gesetz lieber ganz verhindern würden.

Mit seiner Absage enttäuscht Habeck die Apothekerschaft erneut; der Minister hatte im vergangenen Sommer gegenüber Schleswig-Holsteins Kammerpräsident Kai Christiansen mehr Geld pro Rx-Packung in Aussicht gestellt. Habeck hatte in einer Nachricht an Christiansen persönlich angekündigt, dass Fixum erhöhen zu wollen. Die Ankündigung versandete aber,  wie aus einer späteren Antwort des BMWK auf eine Frage der Bundestagsabgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) deutlich wurde. Auch eine Resolution der Kammer, die Habeck an sein Versprechen erinnern sollte, blieb ohne Erfolg.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa