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Krankenversicherung und Rente
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Gutverdienende zahlen bald mehr 

Das Bundeskabinett hat sich heute auf eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen geeinigt. Gutverdienende müssen bald mehr für ihre Kranken-, Pflege und Rentenversicherung zahlen. 
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 08.10.2025  15:04 Uhr

Die desolate finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bereitet der Bundesregierung seit Monaten Kopfzerbrechen. Nach internen Prognosen dürften den Krankenkassen schon im kommenden Jahr etwa 4 Milliarden Euro fehlen. In der Koalition wird daher intensiv über mögliche Reformen diskutiert. Vertreter der Union brachten mehrfach Leistungskürzungen ins Gespräch, unlängst mahnte auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) Einsparungen im Gesundheitswesen an. Die SPD möchte dagegen eher die Einnahmen der GKV erhöhen, beispielsweise durch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze

Zum Jahreswechsel sollen die Beitragsbemessungsgrenzen tatsächlich steigen. Darauf hat sich das Bundeskabinett am Mittwoch geeinigt. Die Bundesregierung begründet dies mit ihrer gesetzlichen Verpflichtung, die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung jährlich neu zu bestimmen. Die Entscheidung orientiere sich an den Vorgaben des Gesetzgebers und der Entwicklung der Einkommen. Die regelmäßigen Anhebungen sollen sicherstellen, dass Gutverdiener einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der Sozialversicherungen leisten. 

Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV und der sozialen Pflegeversicherung soll demnach von aktuell 5512,50 Euro auf 5812,50 Euro steigen. Die Gehaltsgrenze, ab der man in die private Krankenversicherung wechseln darf, soll von 6150 Euro auf 6450 Euro erhöht werden. Von diesem Schritt dürften auch viele Apotheken betroffen sein, da der Arbeitnehmeranteil für gutverdienende Angestellte ebenfalls steigt. 

Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung wird ebenfalls angehoben. Künftig müssen Beiträge auf monatliche Einkommen bis 8450 Euro gezahlt werden. Bisher lag die Grenze bei 8050 Euro. In der knappschaftlichen Rentenversicherung, in die Beschäftigte im Bergbau einzahlen, soll sich diese Einkommensgrenze von 9900 Euro im Monat auf 10.400 Euro im Monat erhöhen.

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