Grüne wollen Botendienste in Notfallreform einbinden |
Cornelia Dölger |
15.10.2025 16:00 Uhr |
Die Notfallreform haben die Grünen jetzt auf die Agenda gesetzt. Apotheken-Botendienste spielen in dem Entwurf eine Rolle. / © Imago/Steinach
Die Notfallversorgung zu reformieren, war schon in vorherigen Legislaturen Thema. Zuletzt arbeitete die Ampelkoalition Pläne aus, die das zentrale Ziel hatten, die Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – stärker miteinander zu vernetzen und Patientinnen und Patienten gezielter in die passende Versorgungsebene zu steuern. Geplant waren unter anderem, »Akutleitstellen« sowie Integrierte Notfallzentren (INZ) einzuführen sowie Apotheken-Dienste zur Entlastung der Notaufnahmen zu erweitern.
So sollten Apotheken Verträge mit Notfallpraxen schließen können, um die Arzneimittelversorgung vor Ort zu gewährleisten. Dazu sollte es auch möglich sein, direkt auf dem Klinikgelände eine Filiale als »zweite Offizin« mit vereinfachten Vorgaben zu betreiben. Wegen des Ampelbruchs und der vorgezogenen Bundestagswahl kam das Gesetz letztlich nicht zustande.
Weil die neue Bundesregierung den Entwurf bislang nicht neu vorlegte, gehen die Grünen im Bundestag jetzt eigene Wege und bringen einen eigenen Entwurf zur Reform der Notfallversorgung ins parlamentarische Verfahren ein.
Zentrale Inhalte wie die INZ und die Akutleitstellen greift der neue Reformentwurf auf. Auch Apotheken sind Thema, allerdings auf andere Weise als im ursprünglichen Ampel-Entwurf. So wollen die Grünen den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erweitern und über die Leitstelle auch Notdienstapotheken einbeziehen. Diese sollen nach einer Ersteinschätzung und Verordnung durch die Leitstelle Arzneimittel per Botendienst zu immobilen Patienten nach Hause bringen können. Diese Notfall-Botendienste müssten von den Kassen entsprechend vergütet werden, so Dahmen.
Grundsätzlich sieht er die Arzneimittelversorgung über die Notdienstapotheken gut geregelt, er regt allerdings an, sie im Zuge der geplanten Apothekenreform weiter auszubauen. Positiv sieht er etwa die im Zuge der Apothekenreform geplante Anhebung der Notdienstpauschale.
Dass der Plan vom Tisch ist, Apotheken direkt in die geplanten Integrierten Notfallzentren einzubinden, sei der Komplexität geschuldet, so Dahmen. Vielmehr sei wichtig, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesapothekerkammern für eine bessere Versorgung der Versicherten im Notdienst und mit Arzneimitteln enger zusammenarbeiten. Dies betreffe sowohl die Integrierten Notfallzentren als auch die Leitstellen der KVen. Eine verstärkte Zusammenarbeit sehe der Entwurf ausdrücklich vor.