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Notfallversorgung

Grüne machen Druck

Seit Längerem wird in Politik und Gesundheitswesen über eine Verbesserung der Notfallversorgung von Patienten diskutiert. Die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen hat dem Thema nun mit einem Antrag politisch Nachdruck verliehen. Darin fordert sie die Bundesregierung auf, zeitnah ein entsprechendes Reformgesetz vorzulegen, das unter anderem die Einrichtung von Notfallpraxen in bestimmten Kliniken zwingend vorschreibt.
Ev Tebroke
29.11.2018  16:42 Uhr

Die Debatte um eine notwendige Reform der Notfallstrukturen läuft schon seit geraumer Zeit. Grund ist unter anderem die zunehmende Überlastung der Notfallambulanzen in Krankenhäusern. Denn zunehmend suchen auch Patienten mit Bagatellerkrankungen eine Notaufnahme auf, etwa weil sie unter der Woche keine Zeit für einen Arztbesuch hatten oder weil sie nicht wissen, wohin sie sonst mit ihren Beschwerden gehen sollen.

Nach Ansicht der Grünen braucht es in der Notfallversorgung für Patienten verständliche und klare Behandlungspfade. Das unübersichtliche Nebeneinander von Arztpraxen, kassenärztlichem Bereitschaftsdienst, Rettungsdienst und Notaufnahmen mache es vielen Bürgern schwer, im Falle gesundheitlicher Probleme das für sie passende Versorgungsangebot zu finden. Die Fraktion fordert daher, an zentralen Klinikstandorten Portalpraxen zu schaffen, die hilfesuchende Patienten an die richtigen Stellen weitervermitteln.

Der Vorschlag ist nicht neu. Bereits im Mai dieses Jahres hatte Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery die Schaffung solcher Portalpraxen angeregt. Auch SPD-Fraktionsvize Professor Karl Lauterbach hatte sich dafür ausgesprochen, auf diese Weise die Krankenhäuser als Anlaufstelle in der ambulanten Versorgung zu stärken. Die Grünen fordern nun mit ihrem Antrag Taten ein.

Facharzt für Notfallmedizin

Im Zuge der Reform drängen sie auch darauf, dass die Bundesländer und die Kassenärztlichen Vereinigungen integrierte Leitstellen einrichten, in denen Hilfesuchende über eine zentrale Nummer eine Ersteinschätzung ihrer Beschwerden und dementsprechend das passende Versorgungs- und Hilfsangebot vermittelt bekommen. Auch soll künftig ein Facharzt für Notfallmedizin eingeführt werden und die zeitweise Tätigkeit in einer Notfallpraxis verpflichtender Teil der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin werden. Zudem soll der gesamte Bereich der Notfallversorgung ein einheitliches Vergütungssystem erhalten. Bislang wird hier noch zwischen stationär und ambulant erbrachter Leistung unterschieden.

Bislang habe die sektorale Trennung im Gesundheitswesen eine entsprechende Reform der Notfallversorgung verhindert, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Der jahrelange Stillstand zeige, dass es wenig nützt, auf eine bessere Kooperation der Sektoren zu hoffen. Ein entsprechendes Gesetz soll daher endlich Resultate bringen.

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