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Rabatte und Skonti

Großhandel will Schlupfloch stopfen

Der Pharmagroßhandel lässt nicht locker und pocht darauf, Rabatte und Skonti an Apotheken noch eindeutiger zu deckeln. Demnach lässt die von der Großen Koalition geplante Neuregelung ein Schlupfloch offen.
Stephanie Schersch
14.01.2019  16:38 Uhr

Großhändler müssen für die Belieferung der Apotheken mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln mindestens 70 Cent pro Packung erheben – das will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) noch einmal klarstellen. Zusätzlich dürfen sie wie bislang auch 3,15 Prozent auf den Abgabepreis des Herstellers aufschlagen, maximal jedoch 37,80 Euro. Hintergrund ist ein Urteil am Bundesgerichtshof. Darin hatten die Richter moniert, derzeit definiere das Gesetz die 70 Cent nicht eindeutig genug als einen Fixzuschlag.

Nach Meinung der Großhändler wird dieses Problem mit dem Gesetzentwurf des Ministers allerdings nicht vollständig gelöst. Zwar heißt es darin, dass Händler Rabatte und Skonti ausschließlich auf den Herstellerabgabepreis gewähren können und eben nicht auf den Fixzuschlag. Für Rabatte wird zugleich ein Deckel definiert, denn diese sollen »nur im Rahmen des prozentualen Zuschlags« möglich sein – mehr als 3,15 Prozent wären somit nicht drin. Weniger eindeutig ist die Lage jedoch bei den Skonti. So ist im Entwurf lediglich von den „im Handel allgemein üblichen Skonti“ die Rede, die in der Geschäftswelt meist zwischen 2 und 3 Prozent liegen.

Auskömmliche Vergütung

Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) sieht darin ein Schlupfloch. »Notwendig ist daher eine eindeutige Klarstellung, dass die Summe aus Rabatten und Skonti den Rahmen des prozentualen Zuschlags nicht überschreiten darf «, heißt es in einer Stellungnahme. Nur mit einer solch rechtssicheren Formulierung sei eine auskömmliche Vergütung und damit auch künftig eine flächendeckende Versorgung aller Apotheken mit Arzneimitteln möglich.

Am Mittwoch haben die Großhändler die Chance, ihr Anliegen im Bundestag noch einmal persönlich vorzutragen. Dann findet eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss statt, an der auch der Phagro teilnehmen wird. Die Apotheker sind hingegen nicht eingeladen. Sie hatten in einer Stellungnahme zuletzt gefordert, Skonti für die Einhaltung von Zahlungszielen müssten auch künftig bezogen auf den gesamten Apothekeneinkaufspreis möglich sein.

 

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