Der Großhandel schlägt Alarm und sieht die stagnierende Vergütung bei gleichzeitig steigenden Kosten als Gefahr für die Arzneimittelversorgung. / © NOWEDA
Die Vergütung des vollversorgenden Großhandels ist durch die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelt. 73 Cent pro Packung erhalten Großhändler für die Logistik und Distribution sowie 3,15 Prozent auf den Herstellerabgabepreis ohne Mehrwertsteuer, wobei der Betrag auf maximal 37,80 Euro pro Packung gedeckelt ist.
Einen mindestens 30 Cent höheren Festzuschlag pro Packung fordert der Phagro. Die Erhöhung sei betriebswirtschaftlich notwendig, »um eine annähernde Deckung der aktuellen Kosten sicherzustellen«. Darin wären absehbare Kostensteigerungen noch nicht eingepreist.
Seit 2012 sei die gesetzliche Großhandelsvergütung nicht substanziell angepasst worden, gleichzeitig stiegen die Kosten drastisch, etwa lägen die Tariflöhne heute mehr als 40 Prozent höher, schreibt der Großhandelsverband. Die massive Zunahme an Hochpreisern komme hinzu; sie führe aufgrund der Deckelung des variablen Zuschlags nicht zu höheren Erlösen, sondern nur zu weiter steigenden Kosten.
Als Folge der Schieflage seien inzwischen 65 Prozent aller verschreibungspflichtigen Arzneimittel für den Großhandel unwirtschaftlich. 500 Millionen Packungen könnten nicht mehr kostendeckend beschafft, gelagert und ausgeliefert werden. Besonders defizitär seien niedrigpreisige, rabattvertragsgeregelte Generika.
Der Phagro hat sich mit seinem Appell nun direkt an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gewandt. Die Phagro-Vorstände Marcus Freitag und Kerem Inanc schreiben in dem Brief: »Die gesetzliche Unterfinanzierung des Großhandels bedroht absehbar nicht nur die wirtschaftliche Existenz der vollversorgenden pharmazeutischen Großhandlungen, sondern damit gleichzeitig auch die Stabilität der Arzneimittelversorgung in Deutschland.« Die wirtschaftliche Basis zur Erfüllung des gesetzlichen Versorgungsauftrags »erodiert rapide«.
Dies könne sich auf die Mitgliedsunternehmen auswirken. Bleibe eine Anpassung der Vergütung aus, könnten sich die Mitgliedsunternehmen demnach gezwungen sehen, individuell abzuwägen, inwieweit sie ihren Auftrag überhaupt noch wirtschaftlich erfüllen können – und diesen gegebenenfalls auf ein finanziell tragbares Minimum begrenzen.