Großhandel unterstreicht sinkenden Kostenanteil in der GKV |
Der Großhandel sei «ein Garant der Versorgungsstabilität, und das bei sinkenden Kostenanteilen«, heißt es vom Phagro. / © NOWEDA
»Der vollversorgende Pharmagroßhandel ist im Gesundheitssystem kein Kostentreiber«, teilen die Phagro-Geschäftsführer Michael Dammann und Thomas Porstner mit. Vielmehr sei der Großhandel ein «ein Garant der Versorgungsstabilität, und das bei sinkenden Kostenanteilen«.
Mit Bezug auf das ABDA-Jahrbuch »Zahlen, Daten, Fakten 2025« aus Juni heißt es in der Phagro-Mitteilung, dass der Anteil des Großhandels an den GKV-Arzneimittelausgaben 2024 bei 2,8 Prozent gelegen habe – »gerade einmal«, denn im im Jahr 2010 betrug der Anteil demnach noch vier Prozent.
Margen im Sinkflug – das sei die Ursache für den abnehmenden Anteil. Darauf, dass die Großhändler trotz steigender Kosten nicht mehr Geld bekommen, hatte der Verband unlängst dringlich hingewiesen. Während die Vorfinanzierungskosten wüchsen, befinde sich die gesetzliche Großhandelsmarge »weiter im Sinkflug und erreichte 2024 mit 3,77 Prozent ein neues Allzeittief«, so der Phagro im Mai. Die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) müsse auf den Prüfstand.
»Für die angestrebte Stärkung der Vor-Ort-Versorgung muss die Bundesregierung neben der Anpassung der Apothekenhonorare diese Entwicklungen mitdenken«, betonten die Phagro-Geschäftsführer heute. Sie pflichteten der gesundheitspolitischen Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, Simone Borchardt, bei, die unlängst eine »Lösung aus einem Guss« ins Spiel gebracht hatte.
»Eine solche ganzheitliche Lösung muss alle an der Arzneimittelversorgung Beteiligten einbeziehen – und damit auch den Pharmagroßhandel, der bereits einen erheblichen Konsolidierungsbeitrag leistet.« Der Festzuschlag müsse als Mindestvergütung des Pharmagroßhandels erhalten bleiben. Zudem sei dringend nötig, die Struktur der gesetzlichen Großhandelsvergütung zu überprüfen.
Großhandel und Apotheken sind Handelspartner, beim Thema Skonto im Rx-Einkauf aber im Interessenkonflikt. Seit der Bundesgerichtshof (BGH) im Februar 2024 die Skonto-Gewährung den geltenden Preisvorschriften unterwarf, haben Apotheken wirtschaftliche Einbußen zu verkraften. Gleichzeitig will der Großhandel die Deckelung selbstredend beibehalten. Er sieht in der Entscheidung eine Stärkung der preislichen Untergrenze für Arzneimittel und damit auch eine Garantie seiner eigenen Leistungsfähigkeit.
Dass die schwarz-rote Koalition eine Aufhebung der Skonto-Deckelung anpeilt, kann dem Großhandel also nicht gefallen. Unlängst präsentiert er daher eine Kompromisslösung. Er sprach sich für einen eng definierten »echten Skonto« aus, der auf den Festzuschlag gewährt wird. Bei diesem »echten Skonto« müsse es sich um eine vorfristige Zahlung handeln, zudem müsse das aktuelle Refinanzierungsniveau berücksichtigt werden.