Großhändler kürzen Skonto |
Alexander Müller |
30.04.2024 16:58 Uhr |
Um mögliche Verluste durch den Skonto-Wegfall zu kompensieren, können die Apotheken an anderer Stelle über die Einkaufskonditionen verhandeln, wie Sebastian Schwintek von der Treuhand Hannover im Podcast PZ Nachgefragt näher ausgeführt hat.
Insbesondere der sogenannte Handelsspannenausgleich steht hier im Fokus, zumal in vielen Konditionen Teile des Sortiments von der Rabattierung ausgeschlossen sind. Werden diese Produkte gleichzeitig beim Handelsspannenausgleich berücksichtigt, kann der Fall eintreten, dass der Apotheke ein höherer Betrag in Rechnung gestellt wird als die Summe aus Herstellerabgabepreis und Großhandelszuschlag. Auch das wäre unzulässig.