Großhändler kürzen Skonto |
Alexander Müller |
30.04.2024 16:58 Uhr |
Die Großhändler reagieren auf das Skonto-Urteil des BGH und wollen die Konditionen kürzen. / Foto: Gehe
Seit der BGH am 12. April seine Urteilsbegründung im Fall »Großhandelskonditionen II« veröffentlicht hat, warten die Apotheken gespannt auf die Reaktionen im Markt. Diese stehen jetzt an. Die ersten Schreiben sind raus, dem Vernehmen nach werden bis zum Ende der Woche alle Großhändler ihre Kunden ansprechen.
Alliance Healthcare Deutschland (AHD) benennt ganz konkret die »Beschränkung bei der Gewährung von Preisnachlässen an Apotheken«. Nach dem BGH-Urteil seien Rabatte auf maximal 3,15 Prozent des ApU beschränkt. Und das Urteil beziehe sich auf den gesamten Großhandel und sei »zwingend zu beachten«. Tatsächlich hatte sich der BGH explizit auf die Großhandelskonditionen bezogen, obwohl eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen den Reimporteur Haematopharm verhandelt wurde und mithin Konditionen im Direktgeschäft.
AHD zieht daraus jetzt unmittelbar Konsequenzen und kürzt ab Juni alles bislang gewährten Konditionen auf einen Maximalwert von 3,15 Prozent. »Als Preisnachlass gelten Rabatt, Skonti, Boni und sonstige Minderungen des AEP«, heißt es in dem Schreiben, das der PZ vorliegt.
Marktführer Phoenix hat die eigene Kundschaft ebenfalls angeschrieben und auf die »Auswirkungen auf Ihre aktuellen Bezugskonditionen« Bezug genommen. Die Folgen des Urteilsspruchs des BGH würden intensiv diskutiert. Ein kurzfristiger Besuch der Gebietsverkaufsleiter wird den Apotheken in Aussicht gestellt, um die eventuell notwendigen »erforderlichen Anpassungen« zu besprechen. Dem Vernehmen nach soll auch hier die Grenze von 3,15 Prozent hart umgesetzt werden.
Voraussichtlich Ende der Woche wird auch die Noweda die Apotheken anschreiben, die andere Genossenschaft Sanacorp will ebenfalls in Gespräche mit der Kundschaft eintreten. Für alle Großhändler gilt: Auch bei längerfristig abgeschlossenen Konditionen ist ein Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund nach der BGH-Entscheidung anzunehmen.
Vor einer besonderen Herausforderung steht der Großhändler AEP. Das Modell einer Einheitskondition bei täglich nur einmaliger Belieferung liegt deutlich oberhalb der vom BGH gezogenen Rabattgrenze. Geschäftsführerin Heike Brockmann räumte gegenüber der PZ ein, dass das Urteil an diesen Grundfesten rüttele. »Das ist Teil unserer DNA.« Die AEP-Chefin ist aber zuversichtlich, »dass wir den Apotheken auch künftig ein attraktives Angebot machen können«. Man werde auf die Kunden zugehen, so Brockmann.