Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Reaktion auf BGH-Urteil

Großhändler kürzen Skonto

Die Großhändler reagieren auf das Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Apotheken erhalten in diesen Tagen die ersten Schreiben, in denen konkrete Kürzungen oder kurzfristige Gespräche angekündigt werden.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 30.04.2024  16:58 Uhr

Seit der BGH am 12. April seine Urteilsbegründung im Fall »Großhandelskonditionen II« veröffentlicht hat, warten die Apotheken gespannt auf die Reaktionen im Markt. Diese stehen jetzt an. Die ersten Schreiben sind raus, dem Vernehmen nach werden bis zum Ende der Woche alle Großhändler ihre Kunden ansprechen.

Alliance Healthcare Deutschland (AHD) benennt ganz konkret die »Beschränkung bei der Gewährung von Preisnachlässen an Apotheken«. Nach dem BGH-Urteil seien Rabatte auf maximal 3,15 Prozent des ApU beschränkt. Und das Urteil beziehe sich auf den gesamten Großhandel und sei »zwingend zu beachten«. Tatsächlich hatte sich der BGH explizit auf die Großhandelskonditionen bezogen, obwohl eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen den Reimporteur Haematopharm verhandelt wurde und mithin Konditionen im Direktgeschäft.

3,15 Prozent als Rabattobergrenze

AHD zieht daraus jetzt unmittelbar Konsequenzen und kürzt ab Juni alles bislang gewährten Konditionen auf einen Maximalwert von 3,15 Prozent. »Als Preisnachlass gelten Rabatt, Skonti, Boni und sonstige Minderungen des AEP«, heißt es in dem Schreiben, das der PZ vorliegt.

Marktführer Phoenix hat die eigene Kundschaft ebenfalls angeschrieben und auf die »Auswirkungen auf Ihre aktuellen Bezugskonditionen« Bezug genommen. Die Folgen des Urteilsspruchs des BGH würden intensiv diskutiert. Ein kurzfristiger Besuch der Gebietsverkaufsleiter wird den Apotheken in Aussicht gestellt, um die eventuell notwendigen »erforderlichen Anpassungen« zu besprechen. Dem Vernehmen nach soll auch hier die Grenze von 3,15 Prozent hart umgesetzt werden.

Voraussichtlich Ende der Woche wird auch die Noweda die Apotheken anschreiben, die andere Genossenschaft Sanacorp will ebenfalls in Gespräche mit der Kundschaft eintreten. Für alle Großhändler gilt: Auch bei längerfristig abgeschlossenen Konditionen ist ein Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund nach der BGH-Entscheidung anzunehmen.

Vor einer besonderen Herausforderung steht der Großhändler AEP. Das Modell einer Einheitskondition bei täglich nur einmaliger Belieferung liegt deutlich oberhalb der vom BGH gezogenen Rabattgrenze. Geschäftsführerin Heike Brockmann räumte gegenüber der PZ ein, dass das Urteil an diesen Grundfesten rüttele. »Das ist Teil unserer DNA.« Die AEP-Chefin ist aber zuversichtlich, »dass wir den Apotheken auch künftig ein attraktives Angebot machen können«. Man werde auf die Kunden zugehen, so Brockmann.

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
THEMEN
Apotheke

Mehr von Avoxa