Großhändler fordern Honorarreform |
Alexander Müller |
20.01.2025 08:32 Uhr |
Die Großhändler fordern von der neuen Regierung eine Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung, / © NOWEDA
Der Phagro verweist auf den Versorgungsauftrag der Mitgliedsunternehmen und stellt drei Kernforderungen an die neue Regierung – zuallererst eine Honorarreform. Aktuell erhalten die Großhändler einen Festzuschlag von 73 Cent sowie einen Zuschlag von 3,15 Prozent auf den Netto-Abgabepreis des Herstellers. Das Honorar ist bei 37,80 Euro pro Packung gedeckelt. »Seit Jahren arbeiten unsere Mitgliedsunternehmen am Rande der Wirtschaftlichkeit. Es ist dringend nötig, dass ihre wirtschaftliche Situation stabilisiert wird«, so der Phagro.
Die Vergütung wurde mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) im Jahr 2009 umgestellt und seit 2012 nur noch unwesentlich angepasst. Im September 2023 wurde das Fixum mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) um 3 Cent pro Packung erhöht – als Ausgleich für den Mehraufwand mit den Lieferengpässen.
Die Strukturveränderungen im Arzneimittelmarkt führen laut dem aktuellen Phagro-Papier dazu, dass die Handelsspanne mit Rx-Arzneimitteln stetig sinkt – bei steigenden Kosten für Energie, Personal und Finanzierung. »Die Strukturanpassung der Arzneimittelpreisverordnung muss daher auf die gesundheitspolitische Agenda«, so die Forderung der Großhändler.
Eine Anpassung will der Phagro auf jeden Fall vermeiden: die Rücknahme des Skonto-Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Karlsruher Richter hatten im vergangenen Jahr entschieden, dass Skonti im Handel mit Apotheken wie Rabatte berücksichtigt werden müssen. Weil das die Apotheken wirtschaftlich schwer belastet, setzt sich die ABDA für eine Anpassung der AMPreisV ein.
Nach wie vor belastend für die Großhändler sind die Lieferengpässe bei Arzneimitteln. Um ihren Versorgungsauftrag bestmöglich zu erfüllen, wünschen sich die Großhändler einen durch die Aufsichtsbehörden durchsetzbaren Belieferungsanspruch gegenüber den pharmazeutischen Unternehmen. Diese Phagro-Forderung zielt mutmaßlich auf die Praxis einiger Hersteller, bestimmte Medikamente nur direkt an Apotheken zu liefern.
Ungleiche Bedingungen kritisiert der Phagro auch bei den Temperaturkontrollen. Während die Großhändler strenge gesetzliche Lager- und Transportbedingungen (GDP) erfüllen müssten, ließen Versandapotheken aus dem europäischen Ausland Medikamente durch Paketdienstleister liefern, die in der Regel keine Temperaturvorgaben einhielten, ohne Kontrolle. »Diese Praxis ist inakzeptabel«, so der Phagro in seinem Positionspapier. Versender sollten durch bilaterale Abkommen über Temperaturkontrollen zur Einhaltung der Qualitätsstandards verpflichtet werden.