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Krankenhausmorde

Größte Mordserie kommt vor Gericht

Wegen 99 Morden kommt der ehemalige Krankenpfleger Niels Högel jetzt vor Gericht. Was treibt einen Menschen zu solchen Taten? Die Opfer der Familien hoffen auf Antworten.
dpa
22.10.2018  10:24 Uhr

Der frühere Krankenpfleger Niels Högel soll in den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst in Niedersachsen jahrelang Patienten umgebracht haben – so viele, dass die Ermittler von der wohl größten Mordserie in der deutschen Nachkriegsgeschichte sprechen. Außergewöhnliche Dimensionen wird auch der Prozess gegen den 41-Jährigen haben. Wegen des Todes von 99 Menschen muss sich Högel ab Dienstag nächster Woche (30. Oktober) vor dem Landgericht Oldenburg verantworten. Womöglich wird die Anklage auch noch erweitert. Bei Befragungen durch einen Psychiater habe sich Högel erst kürzlich an einen zusätzlichen Fall erinnert, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Oldenburg am Wochenende.

Auf den Tag des Prozessauftakts warten die Familien der Opfer seit Jahren. 119 Nebenkläger wollen dem mutmaßlichen Mörder der von ihnen geliebten Menschen endlich ins Gesicht blicken. «Es wird eine Achterbahn der Gefühle», sagt Christian Marbach, der Sprecher der Nebenkläger. «Sie wollen, dass es endlich losgeht. Gleichzeitig haben sie auch Angst davor.»

Voraussichtlich zwei Stunden wird die Staatsanwältin brauchen, um die Anklage zu verlesen – den Namen jedes einzelnen Opfers und dessen Schicksal. Für die Angehörigen werde wahrscheinlich erst in diesem Moment alles real und greifbar, meint Marbach. 

Der Ex-Pfleger stand wegen des Todes von sechs Patienten bereits in zwei Verfahren vor Gericht, darunter war auch Marbachs Großvater. Seit 2015 sitzt der zu lebenslanger Haft verurteilte Ex-Pfleger im Gefängnis. Daran wird auch der neue Prozess nichts ändern. Trotzdem sind die Erwartungen groß. «Da wird Rechtsgeschichte geschrieben in jeder Hinsicht», sagt der Nebenklage-Anwalt Franz-Josef Averbeck.

Der Fall offenbarte einige die Schwachstellen in den Kliniken, die zumindest das Land Niedersachsen durch ein neues Krankenhaus-Gesetz beheben will. Unter anderem sollen Stationsapotheker ab einer bestimmten Bettenzahl verpflichtend werden. «Da sind viele gesellschaftliche Aspekte, die aufgearbeitet werden müssen», meint Averbeck.

Zwischen 2000 und 2005 soll Högel nach Ansicht der Staatsanwaltschaft immer wieder Patienten absichtlich ein Antiarrhythmikum injiziert haben. Anschließend versuchte er, seine Opfer wiederzubeleben, was in vielen Fällen misslang. Er soll dies aus Langeweile getan haben und um vor Kollegen mit zu glänzen.

In beiden Krankenhäusern schöpften Kollegen Verdacht, schritten aber nicht ein, obwohl es nach Ansicht der Ermittler konkrete Hinweise auf die Taten gab. Vier frühere Kollegen von Högel am Klinikum Delmenhorst werden sich deshalb wegen Totschlags durch Unterlassen vor Gericht verantworten müssen. Die Ermittlungen gegen fünf ehemalige Klinikmitarbeiter aus Oldenburg laufen noch.

Spannend wird, ob und wie ausführlich sich Högel zu seinen mutmaßlichen Taten vor Gericht äußern wird. Bei Befragungen im Gefängnis hatte er die Vorwürfe weitgehend eingeräumt. «Er kann sich an vieles nicht erinnern. Aber das, woran er sich erinnert, hat er gestanden», sagt Oberstaatsanwalt Martin Koziolek. Deshalb geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass er das Geständnis vor Gericht wiederholen wird.

Das Landgericht hat vorsorglich vier bis fünf Verhandlungstage dafür eingeplant. Für den Vorsitzenden Richter Sebastian Bührmann wird es bereits das dritte Verfahren sein, dass er gegen Niels Högel leitet. Dieses sei notwendig, damit die Angehörigen Gerechtigkeit erführen und Gewissheit über das Schicksal der Opfer bekämen, sagt er. «Das ist der Sinn des Prozesses: Soweit wie möglich Klarheit zu schaffen.»

Und selbst wenn am Ende kein anderes Urteil als zuvor stehen wird, hat dieses doch auch juristische Konsequenzen, wie die Nebenklage-Anwältin Gaby Lübben betont. Eine lebenslange Haftstrafe bedeutet in Deutschland nicht zwangsläufig, dass jemand bis zu seinem Tod im Gefängnis sitzt. Nach einer bestimmten Zeit prüft eine Strafvollstreckungskammer, ob die Strafe ausgesetzt werden kann. «Jede nachgewiesene Tat verlängert seine Haft», sagt Lübben. Bei mehr als 100 Morden könnte das möglicherweise bedeuten: auf eine sehr lange Zeit oder im wahrsten Sinne des Wortes lebenslänglich.

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