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Lieferengpass-Gesetz

GKV hält am Rabattvertragssystem fest

Kurz vor dem heute geplanten Kabinettsbeschluss für das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) äußerte sich Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, kritisch zu den Plänen der Bundesregierung, das Rabattvertragssystem umzustellen. 
Melanie Höhn
05.04.2023  11:00 Uhr

Eigentlich sollte das Lieferengpass-Gesetz schon vergangene Woche im Bundeskabinett beschlossen werden, Doch nachdem bekannt wurde, dass noch weiterer Beratungsbedarf innerhalb der Ampel-Koalition besteht, ist der Beschluss nun auf den heutigen Mittwoch verschoben worden. Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, begrüßte es zunächst, »dass die Politik die Probleme bei Lieferengpässen angeht«, wie in einer heute veröffentlichten Meldung bekannt wurde. Für den GKV-Spitzenverband stehe an erster Stelle, dass mit den geplanten gesetzlichen Änderungen auch tatsächlich eine gesicherte Verbesserung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln einhergeht. »Die über 73 Millionen Versicherten in Deutschland müssen sich auf eine gute und sichere Versorgung mit Arzneimitteln verlassen können«, sagte Stoff-Ahnis.

Skeptisch äußerte sich Stoff-Ahnis allerdings, ob das Ziel, die Lieferengpässe einzudämmen, mit den vorgesehenen Maßnahmen erreicht werden könne, denn die Bundesregierung setze hierfür alles auf eine Karte: mehr Geld für die Pharmaindustrie. »Aber mehr Geld schafft nicht zwangsläufig mehr Liefersicherheit. Liefer- und Versorgungsprobleme bei Arzneimitteln haben vielfältige, meist globale Ursachen. Hier wird es keine Lösung sein, einseitig die Versichertengemeinschaft in Deutschland zu belasten oder Arzneimittel aus europäischen Nachbarländern abzuziehen«, so Stoff-Ahnis weiter.

Stoff-Ahnis verteidigt Rabattvertragssystem

Dass der Gesetzentwurf Änderungen am Rabattvertragssystem vornehmen will, schätzt Stoff-Ahnis als bedenklich ein: »Deutschland ist, als im globalen Maßstab relativ kleines Land, der viertgrößte Pharmamarkt der Welt. Finanziert vor allem von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung. Die bewährten Instrumente Rabattverträge und Festbeträge schützen die Beitragszahlenden jedes Jahr vor zusätzlichen Kosten in Milliardenhöhe. Hinzu kommt das Preismoratorium, das ungebremste Preisanstiege verhindert. Wenn diese funktionierenden Mechanismen einfach ausgehebelt werden, belasten wir die Portemonnaies der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zusätzlich, ohne eine wirkliche Verbesserung der Versorgung«. 

Der GKV-Spitzenverband schlägt für eine »nachhaltige Verfügbarkeit von Arzneimitteln« stattdessen vor, dass zunächst die Informations- und Datenlage verbessert werden müsse, beispielsweise in Form einer tagesaktuellen, automatisierten Datenbasis zur Verfügbarkeit von Arzneimitteln. Außerdem seien laut Stoff-Ahnis »weitergehend Bevorratungspflichten auf allen Handelsstufen« notwendig, »wobei neben den krankenhausversorgenden Apotheken auch der pharmazeutische Großhandel einzubeziehen ist«. Zudem müsse eine »nachhaltige Diversifizierung von Produktion und Lieferketten in versorgungskritischen Bereichen« eingeführt werden: So soll beispielsweise vermieden werden, dass durch den Ausfall einer einzigen Fabrik irgendwo auf der Welt die Arzneimittelversorgung in Deutschland gefährdet werde.

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