Pharmazeutische Zeitung online
Dienstliches per SMS und Co.

Gibt es ein »Recht auf Unerreichbarkeit«?

Kurzfristiger Ausfall in der Belegschaft durch Krankheit und Urlaub? Es wird knapp, die Öffnungszeiten des Apothekenbetriebes mit ausreichend Personal zu besetzen? Dann besteht dringender Handlungsbedarf. Was bietet sich da mehr an, als Mitarbeiter per SMS zu bitten, kurzfristig einzuspringen. Eine gute Idee?
Jasmin Herbst
23.04.2025  18:00 Uhr
Urteil des BAG: Weisung auch in Freizeit zur Kenntnis zu nehmen

Urteil des BAG: Weisung auch in Freizeit zur Kenntnis zu nehmen

Der Arbeitnehmer klagte zunächst in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Elmshorn erfolglos gegen die Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte; in zweiter Instanz entschied hingegen das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, dass die Abmahnung entfernt werden müsste. Das BAG schloss sich hingegen der ursprünglichen Auffassung des Arbeitsgerichts in erster Instanz an und entschied, dass der Arbeitnehmer auch in seiner Freizeit, die Weisung hätte zur Kenntnis nehmen müssen.

Zwar müsse der Arbeitnehmer nicht ununterbrochen erreichbar sein und sich dienstbereit halten. Es sei jedoch eine Nebenpflicht des Arbeitnehmers, wenn eine betriebsinterne Regelung wie eben hier gelten würde, dass am Vortag das Handy auf etwaige Nachrichten überprüft werden müsse. Diese bloße Kenntnisnahme der Weisung sei dann auch nicht als Arbeitszeit an sich zu werten, so die Richter.

Betriebsvereinbarung entscheidend

Das BAG fährt mit dieser Entscheidung einen Mittelweg. Einerseits eröffnet das Urteil keinen Freifahrtschein für Arbeitgeber, Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit mit Weisungen zu kontaktieren. Gleichzeitig stellt das BAG klar: Im Falle einer bestehenden Betriebsvereinbarung dürfen auch kurzfristige Kontaktaufnahmen via SMS oder Ähnlichem erfolgen und Arbeitnehmer können zur grundsätzlichen Kenntnisnahme verpflichtet werden.

Unberührt bleiben bei dieser Entscheidung jedoch andere Problemfelder, etwa wenn der Arbeitgeber Weisungen über Anwendungen wie WhatsApp versenden würde. Diese dürften zumindest datenschutzrechtlich noch einmal anders als bloße SMS zu werten sein.

Weitere Tipps zu Rechtsfragen in der Arbeitswelt finden Sie unter der PZ-Rubrik pharmastellen.jobs.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa