Getestete Messgeräte größtenteils »befriedigend« |
Daniela Hüttemann |
26.10.2023 15:00 Uhr |
Das genaueste Blutdruckmessgerät misst ungenau, wenn die Manschette nicht richtig sitzt. Genauso wichtig wie die Auswahl des Geräts ist daher die korrekte Anwendung. / Foto: Getty Images/Kinga Krzeminska
Die Stiftung Warentest hat zehn Blutdruckmessgeräte für die Handgelenk- und Oberarmmessung getestet. Wichtigstes Testkriterium war, ob die Geräte präzise messen und ob sie den Blutdruck auch bei wiederholtem Einsatz mit genau den gleichen Werten erfassen. Aber auch die Benutzerfreundlichkeit und Störanfälligkeit spielten bei der Bewertung ein Rolle, darunter Parameter wie Anzeigen, Bedienelemente und Batterielaufzeit.
Drei Geräte erhielten ein »gut«, sechs ein »befriedigend« und eins nur ein »ausreichend«. Die getesteten Geräte kosteten zwischen 22 und 126 Euro. Zwei der drei Testsieger sind für unter 50 Euro zu haben. Zwei der Testsieger sind Oberarmmessgeräte (je eines von Omron und Visocor), eines ist für das Handgelenk (von Omron). Bei drei der Oberarmmessgeräte wird auch eine App angeboten, die hilft, die gemessenen Daten zu verwalten.
Zusätzlich testeten die Verbraucherschützer auch die Blutdruckmessfunktion der Smartwatch Samsung Galaxy Watch5 Pro. Die Messgenauigkeit sei überraschend gut. Voraussetzung sei jedoch eine Kalibrierung alle 28 Tage, also ein Abgleich mit einer klassischen Blutdruckmessung.
Die genauen Ergebnisse sind unter www.test.de/blutdruckmesser und in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift »Test« zu finden. Online finden sich auch noch die Ergebnisse anderer Blutdruckmessgeräte aus vorangegangenen Tests.
»Das beste Blutdruckmessgerät ist wertlos, wenn man es falsch benutzt, etwa die Manschette nicht richtig anlegt oder nebenbei am Handy spielt«, schreibt Stiftung Warentest in einer begleitenden Pressemitteilung und gibt den Verbrauchern im zugehörigen Artikel die wichtigsten Tipps, worauf bei der Blutdruckmessung zu achten ist.
Ergänzend zur Selbstmessung zu Hause sollte der Blutdruck auch regelmäßig vom Arzt oder in der Apotheke überprüft werden. Anspruchsberechtigt für die pharmazeutische Dienstleistung »Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck« sind alle Versicherten mit nach Selbstauskunft bekanntem Bluthochdruck und mindestens einem verordneten Antihypertensivum ab zwei Wochen nach Therapiebeginn einmal alle zwölf Monate sowie bei Änderung der antihypertensiven Medikation ab zwei Wochen nach Einlösung einer Neuverordnung.
In einem ergänzenden dreiseitigen Artikel unter dem Titel »Diesen Wirkstoffen können Sie vertrauen« informiert Stiftung Warentest zudem über blutdrucksenkende Medikamente und weitere Maßnahmen. Dabei wurden keine Antihypertonika direkt getestet, sondern eine Bewertung aufgrund der Datenlage vorgenommen. Wenig überraschend bewertet Warentest alle gängigen Wirkstoffklassen als geeignet.