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Masern-Impfpflicht

Gesundheitsminister rechtfertigt Geldbußen

Um Masern-Infektionen rigoroser einzudämmen, soll eine Impfpflicht für bestimmte Einrichtungen kommen. Bei der konkreten Umsetzung sind noch Fragen offen. Strafandrohungen sollen aber auch dazugehören. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat Geldbußen von bis zu 2.500 Euro bei der geplanten Masern-Impfpflicht in Kitas und Schulen verteidigt.
dpa
07.05.2019  12:36 Uhr

Sanktionen sollen sich aber danach richten, wie schwer die Verstöße sind, machte der CDU-Politiker am Montag in Berlin deutlich. »Wer hartnäckig und dauerhaft trotz mehrfacher Aufforderung einer Pflicht nicht nachkommt, der wird anders behandelt als jemand, der es einfach nur vergessen hat.« Insgesamt stieß der Vorschlag, den auch der Koalitionspartner SPD mitträgt, auf breite Unterstützung. Zu möglichen Verfassungsproblemen wurden unterschiedliche Stimmen laut.

Bei einer Impfpflicht zum Gesundheitsschutz müsse es auch Sanktionen geben, erläuterte Spahn. »Das ist wie im Straßenverkehr.« Wenn man wegen zu schnellen Fahrens erwischt werde, sei ein Bußgeld zu zahlen. In den seltensten Fällen dürfte aber überhaupt ein Bußgeld verhängt werden, weil die allermeisten Menschen ihr Kind wahrscheinlich nach einer ersten Aufforderung doch impfen ließen. In anderen Fällen sei dann je nach Verhältnismäßigkeit vor Ort zu entscheiden.

Einem Entwurf des Ministeriums zufolge soll die Freiwilligkeit von Schutzimpfungen gegen Masern für bestimmte Gruppen aufgehoben werden, um »eine höhere Durchimpfungsrate« zu erreichen. Kommen soll eine Impfpflicht ab März 2020 für Kinder und das Personal in Kitas und Schulen, zudem für Beschäftigte in medizischen Einrichtungen. Die Pflicht soll nur für Impfungen gegen Masern gelten, auch wenn es dafür derzeit nur Kombinationsimpfstoffe gibt, die meist zugleich gegen Mumps und Röteln immunisieren. Sind Kinder nicht gegen Masern geimpft, sollen sie vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden können. Reicht bei Schulkindern der Impfstatus nicht aus, muss die Schule dies dem Gesundheitsamt melden, das dann Bußgelder veranlassen kann.

Auswirkungen der Impfpflicht 

Zu konkreten Auswirkungen hat das Ministerium vorerst nur einige erste Schätzungen angestellt. Im ersten Jahr zu erwarten seien wohl 79.000 zusätzliche Impfungen bei Kita-Aufnahmen und 71.000 bei Einschulungen. Geimpft werden müssten zudem geschätzt 361.000 Kinder, die schon in Kitas sind. Zudem dürften 220.000 Menschen zu impfen sein, die in Schulen, Kitas und medizinischen Einrichtungen arbeiten, wie zuerst die »Bild«-Zeitung am Montag berichtete. Auf die gesetzlichen Kassen könnten 20 Millionen Euro Mehrausgaben zukommen.

Familienministerin Franziska Giffey (SPD) unterstützt die Pläne. Eine Impfpflicht sei keine leichtfertige Entscheidung, aber nötig, wenn es keine andere zuverlässige Möglichkeit zum Gesundheitsschutz gebe. Wichtig seien klare Vorgaben für Eltern, Kitas und Schulen, die »praxistauglich und unbürokratisch« sind. Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery sagte der Nachrichtenagentur dpa: »Damit wir in Zukunft gefährliche Krankheiten ausrotten können, begrüße ich eine Impfpflicht gegen Viruserkrankungen wie zum Beispiel Masern.« Die Umsetzung sei aber schwer. »Ich kann mir nicht vorstellen, dass man Kinder mit der Polizei zum Impfen schleppt.« Daher sei zu versuchen, mit Vernunft auf Menschen einzuwirken - vor allem mit Aufklärung. Darüber hinaus werde man aber auch an einigen Strafen nicht vorbeikommen.

Auch aus den Ländern kam Zustimmung. Der schleswig-holsteinische Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) sagte der dpa: »Die Einführung einer Masern-Impfpflicht halte ich grundsätzlich für richtig.« Dies sei eine konsequente Maßnahme, Menschen besser vor Infektionen zu schützen. Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) sagte, da es noch keine Immunisierung von 95 Prozent der Bevölkerung gebe, sei es richtig, eine Impfpflicht gegen Masern bundeseinheitlich zu regeln. Ohne Sanktionen werde dies nicht funktionieren.

Niedersachsens Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) sagte indes dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, eine Impfpflicht greife stark in das verfassungsrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht ein. Sie löse nicht das Problem, »dass insbesondere für Jugendliche und Erwachsene eine Impflücke bestehe.

Der Göttinger Staatsrechtler Alexander Thiele sieht dagegen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. »Das ist natürlich ein Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit«, sagte er dpa. Die entscheidende Frage sei, ob dies gerechtfertigt werden könne. »Aus meiner Sicht ist das möglich.«

 

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