Gesundheitskrisen effektiver begegnen |
Die WHO will sich besser gegen Pandemien und Gesundheitskrisen wappnen. Das schlägt sich auch in deutschen Gesetzen nieder. / © IMAGO/dieBildmanufaktur
Zu den wichtigsten Änderungen gehöre, dass in den IGV der Begriff der »pandemischen Notlage« eingeführt werde. Die Ausrufung der pandemischen Notlage ermöglicht es dem WHO-Generaldirektor demnach, zeitlich befristete Empfehlungen in einer Pandemie als spezielle Form einer »gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite« zu geben.
Um Häufungen von Fällen schwerer Atemwegserkrankungen mit unbekannter oder neuer Ursache schneller melden zu können, werde zudem der Prüfalgorithmus angepasst. Bei »unklaren Gesundheitsereignissen« sollen die Mitgliedsstaaten sich rechtzeitig mit der WHO abstimmen, um zu prüfen, ob eine umfassende Meldepflicht an die WHO besteht. Ein Komitee solle die Umsetzung und Einhaltung der IGV unterstützen.
Zudem müssen die Mitgliedsstaaten demnach weitere »Kernkapazitäten« in den Bereichen Labordiagnostik und Risikokommunikation vorhalten, den Umgang mit Fehl- und Desinformation beherrschen sowie Kapazitäten zur Erstellung von Handlungsempfehlungen für klinisches Fallmanagement bereitstellen. Dafür sollen Finanzmittel »effizienter« genutzt werden; die Weltgesundheitsversammlung, also das oberste Entscheidungsorgan der WHO, soll dies koordinieren.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte, wie wichtig es sei, sich bei drohenden Krisen schnell einen Überblick zu verschaffen. »Um richtig reagieren zu können, benötigen wir im Ernstfall möglichst schnell Informationen über Ursache und Lage.« Nötig seien vor Ort in allen Ländern Labore und Krankenhäuser, die mit der Verbreitung neuartiger Infektionen umgehen könnten. Es gelte, als Staatengemeinschaft gut zusammenzuarbeiten. Denn: »Die Weltgemeinschaft muss sich besser auf globale Gesundheitskrisen vorbereiten. Das hat uns die Corona-Pandemie gelehrt.«
Deutschland kann die IGV nicht einseitig ändern, hat aber als WHO-Mitgliedsstaat Mitspracherecht bei der Ausarbeitung und Änderung. Darauf, dass die Vorschriften angepasst werden müssen, hatten sich die WHO-Staaten 2024 im Nachgang der Corona-Pandemie geeinigt. Die Änderungen werden per Vertragsgesetz, also mit einem Gesetz, das einen völkerrechtlichen Vertrag in nationales Recht überführt, im deutschen Recht verankert. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig, es bedarf also der Zustimmung des Bundesrats.