Gesundheitsausschuss billigt Digitalgesetze |
Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat das Digitalgesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) in geänderter Fassung beschlossen. / Foto: IMAGO/Rüdiger Wölk
Der Ausschuss billigte in seiner Sitzung am Mittwoch mit den Stimmen der Ampelfraktionen für das GDNG sechs und für das Digitalgesetz 33 Änderungsanträge. Die Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP hatten noch eine Reihe von Änderungsanträgen zu den Gesetzen von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) eingebracht. Die Unionsfraktion enthielt sich bei der Abstimmung, die AfD-Fraktion lehnte beide Gesetzentwürfe ab. Die aufgelöste Linksfraktion ist im Ausschuss nur noch durch fraktionslose Abgeordnete ohne Stimmrecht vertreten.
Das Digitalgesetz sieht vor, dass Anfang 2025 die elektronische Patientenakte (EPA) für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet und zugleich auf das Widerspruchsverfahren (Opt-out) umgestellt wird. Die Apotheken sollen bei der Befüllung der EPA stärker eingebunden werden.
Die Nutzung des E-Rezepts wird bereits ab dem 1. Januar 2024 zur Pflicht. Mit dem DigiG soll noch die Sanktionierung für Ärzte eingeführt werden, sofern sie nicht digital verordnen. Kliniken sind vorerst ausgenommen. Bei der Gematik wird gemäß einem aktuellen Beschluss der Gesellschafter noch eine neue Spezifikation erarbeitet, mit der die mobile Nutzung der EGK möglich werden soll. Mit einem NFC-fähigen Smartphone können E-Rezepte damit auch von zu Hause aus eingelöst werden.
Ein weiterer durchgewinkter Änderungsantrag der Regierungsfraktionen sieht vor, dass der Managerdienst KIM (Kommunikation im Gesundheitswesen) nicht für Werbemaßnahmen missbraucht werden soll. Allgemein sollen mit dem Digitalgesetz die Telemedizin und Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) gestärkt werden.
Mit dem GDNG sollen Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke leichter und schneller nutzbar gemacht werden. Dazu wird eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgebaut.
Den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen wird die stärkere Nutzung ihrer Daten ermöglicht, wenn dies der besseren Versorgung dient, beispielsweise der Arzneimitteltherapiesicherheit oder der Erkennung von Krebserkrankungen oder seltenen Erkrankungen. Für die Datenfreigabe aus der EPA wird ebenfalls ein Widerspruchsverfahren eingeführt, um die Daten für Forschungszwecke besser nutzbar zu machen.