»Gesundes-Herz-Gesetz« kommt |
Apotheken sollen stärker in die Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen eingebunden werden. / Foto: Adobe/Dan Race
Der Referentenentwurf des «Gesundes-Herz-Gesetzes« ging Ministeriumskreisen zufolge bereits am Freitag in die Ressortabstimmung. Angepeilt ist ein Inkrafttreten im dritten Quartal 2025. Der Entwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, zuerst hatte die »Bild am Sonntag« berichtet.
Der Gesetzentwurf sieht Herz-Checks für Erwachsene im Alter von 25, 35 und 50 Jahren vor. Herz-Checks sollen auch von Apotheken durchgeführt werden können. Lauterbach hatte dazu Anfang Oktober ein Positionspapier vorgelegt. Am 30. Oktober informierte der Minister nach einem Fachgespräch über seine Pläne und kündigte einen Gesetzentwurf an. Kurz danach stellte er die Pläne erneut vor – auch in diesem Fall per »Bild am Sonntag«.
Untersuchungen soll es auch bereits im Kindes- und Jugendalter geben, etwa um herauszufinden, ob erbliche Gründe für Fettstoffwechsel-Störungen vorliegen. Auch Medikamente zur Rauchentwöhnung und zum Senken des Cholesterinspiegels sollen öfter verschrieben werden können. Finanziert werden die Leistungen von den Krankenkassen.
Die Apotheken begrüßen grundsätzlich, dass sie stärker in die Prävention mit eingebunden werden sollen. Man müsse sich allerdings genau anschauen, welche Präventionsleistungen Apothekenteams sinnvollerweise anbieten könnten, hatte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening im Oktober zu bedenken gegeben. »Fest steht, dass die Apothekerschaft präventive Leistungen nur im Schulterschluss mit Ärztinnen und Ärzte zum Wohle der Menschen anbieten will.« Apotheken müssten adäquat dafür vergütet werden.
Das Ministerium verweist darauf, dass laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2020 Krankheiten des Kreislaufsystems Krankheitskosten von 56,7 Milliarden Euro verursachten. Durch Früherkennung und frühzeitige ambulante Therapien erhofft sich das Ministerium im ersten und zweiten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes Einsparungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung von rund 140 Millionen Euro pro Jahr, wie es in Ministeriumskreisen hieß. Vier Jahre nach Inkrafttreten seien 510 Millionen Euro pro Jahr an Einsparungen möglich.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die führende Todesursache in Deutschland und verursachen nach Angaben des Robert-Koch-Instituts etwa 40 Prozent aller Sterbefälle, rund 350.000 pro Jahr. Das Ministerium begründet die Notwendigkeit des Gesetzes unter anderem mit der im Vergleich zu anderen westeuropäischen Ländern geringeren Lebenserwartung und zugleich einem Defizit bei Prävention und Früherkennung.
Für mehr Prävention will die Bundesregierung ein neues »Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin« gründen. Das neue Institut soll die »Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung« schlucken und die Gesundheit der Deutschen durch Forschung und Aufklärung verbessern.