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Drogen
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Gesetzentwurf für Lachgas-Verbot auf dem Weg

Lachgas ist zu einer Freizeitdroge geworden und häufig nicht schwer zu bekommen. Dabei warnen Experten seit längerem vor Gefahren, besonders für Jüngere. Jetzt kommen strengere Vorgaben in Sicht.
AutorKontaktdpa
Datum 06.06.2025  16:46 Uhr
Gesetzentwurf für Lachgas-Verbot auf dem Weg

Der Verkauf von Lachgas als riskante Partydroge soll vor allem zum Schutz junger Menschen bundesweit beschränkt werden. Für Kinder und Jugendliche sollen Erwerb und Besitz verboten werden, wie ein jetzt auf den Weg gebrachter Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorsieht. Generell untersagt werden sollen der Online-Handel und der Kauf an Selbstbedienungsautomaten. Auch die Verfügbarkeit von K.o-Tropfen, die teils als »Vergewaltigungsdroge« genutzt werden, soll eingedämmt werden.

Warken: «Kein harmloser Spaß»

Warken hatte bereits deutlich gemacht, dass Lachgas »kein harmloser Spaß«, sondern besonders für Kinder und Jugendliche mit hohen Gesundheitsrisiken verbunden sei. »Bei intensivem akutem Konsum droht Bewusstlosigkeit«, heißt es in dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Bei direktem Konsum aus einer Kartusche drohten wegen der Abkühlung auf bis zu 55 Grad minus Erfrierungen sowie Lungengewebe-Verletzungen durch den Gasdruck.

Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einigen Jahren als Partydroge auf dem Vormarsch. Konsumenten atmen den euphorisierenden Stoff, der in der Medizin als leichtes Betäubungsmittel gegen Ängste und Schmerzen eingesetzt wird, über Luftballons ein. Einen Entwurf für Verkaufsverbote hatte auch noch Warkens Amtsvorgänger Karl Lauterbach (SPD) vorgelegt, er wurde aber nicht mehr umgesetzt. Einige Städte und Länder führten daher eigene Regelungen ein.

Im Visier stehen auch die Chemikalien Gamma-Butyrolacton und 1,4-Butandiol. Sie sind als K.-o.-Tropfen bekannt, die in Getränke gegeben werden können. Nach einigen Minuten wird Opfern dadurch schwindelig, sie können das Bewusstsein verlieren. Täter nutzen die Zeit etwa für Sexualdelikte oder um Opfer auszurauben. Laut Entwurf sollen die Substanzen bezogen auf bestimmte Mengen künftig unter ein »Umgangsverbot« für neue psychoaktive Stoffe fallen.

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