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Pflege-Sofortprogramm
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Gesetz ebnet Weg für mehr Personal

Der Weg für den Ausbau der Pflege in Deutschland ist frei. Heute beschloss der Bundestag das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG). Damit sei sichergestellt, dass 13.000 Stellen in der Altenpflege sowie jede zusätzliche Pflegestelle im Krankenhaus finanziert würden, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 09.11.2018  15:42 Uhr

»Mit der Verabschiedung des Pflege-Sofortprogramms lösen wir das Versprechen an alle Pflegekräfte in Deutschland ein, ihren Berufsalltag konkret zu verbessern«, betonte der CDU-Politiker. Ab dem 1. Januar kommenden Jahres könnten Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen neues Pflegepersonal einstellen. »Wir halten Wort«, so Spahn.

Zusätzliche Stellen gibt es demnach in Kliniken und Pflegeheimen. Zudem tragen die Kassen die vollständigen Kosten für Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte im Krankenhaus. Das gilt laut PpSG bereits für das laufende Jahr. Auch die Vergütung von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, Krankenpflege sowie Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr werde ab 2019 vollständig von den Kassen übernommen. Dies schaffe einen deutlichen Anreiz, mehr auszubilden.

Um die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu verbessern, verpflichtet das Gesetz die Krankenkassen dazu, zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro pro Jahr in die betriebliche Gesundheitsförderung in Kliniken und Heimen zu investieren. Pflegende Angehörige sollen leichter an Reha-Leistungen gelangen, zudem müssen die Kassen auch in der häuslichen Krankenpflege Tariflöhne akzeptieren.

Das neue Gesetz sieht zudem vor, den Krankenhausstrukturfonds ab 2019 für vier Jahre mit 1 Milliarde Euro pro Jahr fortzusetzen. Wie bisher solle die Finanzierung je zur Hälfte aus dem Gesundheitsfonds und aus Mitteln der Länder erfolgen. Dies soll Anreize verstärken, Krankenhausbetten abzubauen, die für die Versorgung nicht mehr benötigt werden. Kleine Krankenhäuser auf dem Land sollen ab 2020 insgesamt rund 50 Millionen Euro aus dem Pflegezuschlag erhalten.

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