Gemeinsam stark: Die Delegierten der Kammer Hessen werden am kommenden Protest-Montag an ihren roten Pullis zu erkennen sein. / © PZ/Wolf
Dass die Apothekenteams zum jetzigen Zeitpunkt auf die Straße gehen, hat seinen Grund. Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) befindet sich in der entscheidenden Phase des parlamentarischen Verfahrens. Mitte/Ende April soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein. Kammerpräsident Christian Ude forderte für den 23. März bei der Delegiertenversammlung eine möglichst hohe Beteiligung der Mitglieder sowohl an den Apothekenschließungen als auch an den Protestaktionen vor Ort. »Jetzt geht es um alles. Es gilt, Geschlossenheit zu zeigen, dass die Apothekerschaft ein einheitliches Verständnis dafür hat, was auf dem Spiel steht. Wir stehen einheitlich für die Arzneimittelversorgung vor Ort. Packen Sie Ihre Mitarbeiter ein und fahren Sie zu den Kundgebungen.«
Zusätzlich zu den vier von der ABDA festgelegten regionalen Kundgebungsorten in München, Berlin, Hannover und Düsseldorf werden hessische Apothekenteams auch in Fulda protestieren können. Osthessische Apothekerinnen und Apotheker haben dort eine weitere Veranstaltung organisiert. »Wir vom Vorstand werden bei fast allen Kundgebungsorten vertreten sein und zeigen Flagge.« Ude selbst werde in Düsseldorf zusammen mit dem ABDA-Präsidenten Thomas Preis auf der Bühne stehen; der Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbandes, Holger Seyfarth, sowie die Vizepräsidentin der LAK Hessen, Schamim Eckert, werden in Fulda sprechen. »Damit demonstrieren wir Geschlossenheit pro Apotheke. An unseren roten Hoodies sind wir für alle zu erkennen und dienen als Ansprechpartner.«
Nur mit einer sichtbaren Geschlossenheit des Berufsstandes könne es gelingen, der Politik klarzumachen, wie essenziell wichtig faire wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die öffentlichen Apotheken seien, sagte der Kammerpräsident in seinem Bericht zur Lage. »Drei Forderungen sind für uns nicht verhandelbar: die Erhöhung des Fixums auf mindestens 9,50 Euro, keine PTA-Vertretung als Apothekenleitung und keine Neuordnung bei den Zweigapotheken.« Die hessischen Delegierten verabschiedeten einstimmig eine entsprechende Resolution.
Die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen stellt fest, dass Apotheken ein tragender Pfeiler der Gesundheitsversorgung sind – heute, morgen und insbesondere auch in Krisenzeiten. Wer ihre wirtschaftliche und rechtliche Stabilität schwächt und nicht gezielt stärkt, gefährdet die Versorgung der Patientinnen und Patienten.
Da die Delegierten der Landesapothekerkammer Hessen diese Stabilität im aktuellen gesundheitspolitischen Reformprozess auf Bundesebene trotz einiger positiver Reformpläne nicht ausreichend gestärkt sehen, unterstreicht die Delegiertenversammlung die Bedeutung eines geschlossenen Auftretens der Apothekerschaft in Hessen vor dem Hintergrund der aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen.
Die Delegierten rufen auf,
Die Delegiertenversammlung nimmt die von der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände angekündigten Maßnahmen zur Stärkung der öffentlichen Apotheke zur Kenntnis und unterstreicht die Bedeutung eines geschlossenen Auftretens der Apothekerschaft.
Die Delegiertenversammlung begrüßt den Reformwillen auf Bundesebene. Dennoch braucht es eine sichtbare Geschlossenheit unseres Berufsstandes in Hessen, um die Bedeutung stabiler wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für die öffentliche Apotheke im weiteren gesundheitspolitischen Diskurs deutlich zu machen.
Im Sinne unserer Patientinnen und Patienten gilt: Der drohende Systembruch muss abgewendet werden, gleichzeitig braucht es eine angemessene Anhebung des Fixums. Wir sind GESCHLOSSEN FÜR die Umsetzung des Koalitionsvertrages!
Die Honorarerhöhung ist im ApoVWG zwar derzeit nicht vorgesehen, Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will sie aber im Frühjahr parallel zum ApoVWG per Verordnung umsetzen. »Für eine angemessene Anhebung des Fixums auf mindestens 9,50 Euro und auch die vorgesehene Verhandlungslösung gibt es verhalten positive Signale«, berichtete Ude. Wichtig wäre es hierbei, den relativen Zuschlag in Höhe von derzeit 3 Prozent dabei herauszuhalten.
Ude legte Wert darauf, im Gespräch mit Politikern und Journalisten präzise zu formulieren und keine Interpretationsspielräume zu schaffen, etwa beim Schlagwort »Keine Apotheke ohne Apotheker«. »Es gibt Politiker, die das in Verbindung mit der Betriebserlaubnis sehen. Für uns steckt freilich dahinter, dass in einer Apotheke in jeder Minute ihrer Öffnungszeit eine Apothekerin oder Apotheker anwesend sein muss.«
Die strategische Weiterentwicklung des PTA-Berufes sei überdies zwingend notwendig. Statt der aktuell in der Apothekenreform vorgesehenen Vertretungsbefugnis für PTA sei eine bundesweit einheitliche Weiterqualifikation sinnvoll. ABDA und der Bundesverband PTA (BVpta) arbeiten bereits an einem gemeinsamen Konzept.
»Auch was die erleichterte Gründung von Zweigapotheken betrifft - vor allem in Kombination mit der PTA-Vertretung -, dürfen wir nicht locker lassen.« Die vorgesehenen Regeln für den Betrieb von bis zu zwei Zweigapotheken seien gar nicht erforderlich, gäben aber das Mehrbetriebsverbot auf und seien damit ein Einfallstor für Systembruch, verdeutlichte Ude.