Gerlach fordert Bundes-Boni-Verbot |
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) kritisiert die Äußerung des BMG zu Regelverstößen gegen die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. / © picture alliance / ZUMAPRESS.com
Am Dienstag hat Tino Sorge, CDU-Politiker und Staatssekretär des Bundesgesundheitsministeriums, auf eine Kleine Anfrage betont, dass die Rx-Boni ausländischer Versender illegal seien. Die Bundesregierung sieht die Landesbehörden in der Pflicht, Verstöße gegen die Preisbindung zu ahnden. Jetzt gibt es Reaktionen aus Hessen und Bayern.
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) hat die Äußerung des BMG zu Regelverstößen gegen die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln kritisiert. »Die Äußerungen des BMG halte ich für schwierig. Es kann nicht Aufgabe der Länder sein, Verstöße gegen die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verfolgen. Laut der Antwort der Bundesregierung ist die Gewährung von Rx-Boni durch ausländische Online-Apotheken rechtswidrig und muss auf Länderebene verfolgt werden. Das ist realitätsfremd«, so Gerlach.
Sie begrüße, dass das Problem rechtswidriger Rx-Boni beim BMG Beachtung gefunden hat. Allerdings teile sie nicht die Meinung, die Lösung liege allein bei der Aufsicht der Länder. »Denn etliche ausländische Apotheken, die Arzneimittel nach Deutschland versenden, sind nicht an die Preisbindung gebunden. Apotheken, die nicht dem sogenannten Apotheken-Rahmenvertrag beigetreten sind, können gar nicht belangt werden. Dann können weder Landes- noch Bundesbehörden einschreiten.«
Auch bei ausländischen Apotheken, für die die krankenversicherungsrechtliche Preisbindungsklausel gelte, könne es nicht sein, dass allein die Länder Abhilfe schaffen sollten. Eine wirklich effektive Handhabe stehe den Ländern nicht zur Verfügung. »Einzig die Rechtsaufsicht über die Krankenkassen, die die Boni-Gewährung tolerieren, bietet die – allerdings umständliche – Möglichkeit, mittelbar an die ausländischen Apotheken heranzukommen. Im Übrigen untersteht die Mehrheit der Kassen schon gar nicht mehr der Länderaufsicht«, so die bayerische Gesundheitsministerin.
Klar sei, dass die Länder keinen direkten Zugriff auf die ausländischen Apotheken selbst haben. Daher sei fraglich, mit welchen Mitteln die Länder diese Rechtsverstöße einschränken sollen. Vielmehr sei es Aufgabe des Bundes zu prüfen, wie dem Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und insbesondere der Gewährung von Boni durch ausländische Apotheken Einhalt geboten werden könne.
Auch ABDA-Präsident Thomas Preis sieht die Verantwortung eher beim Bund. Derzeit liefen Gespräche auf bundespolitischer Ebene, wie man mit dem Problem umgehen könnte, sagte Preis. Im Podcast PZ Nachgefragt fordert Preis einen »Führerscheinentzug« für Holland-Versender und in letzter Konsequenz ein Rx-Versandverbot.
Der Hessische Apothekerverband (HAV) fordert ein gesetzliches Verbot für Rx-Boni. »Wenn für internationale Konzerne Sonderregeln gelten, während Apotheken vor Ort kollabieren, dann ist das kein fairer Wettbewerb – sondern politisches Versagen«, so der HAV-Vorsitzende Holger Seyfarth.
Ausländische Versandhändler hebelten zunehmend die Preisbindung aus und verschaffen sich so einen systemwidrigen Wettbewerbsvorteil zulasten der Vor-Ort-Apotheken. »Während unsere Mitglieder unter steigenden Kosten, Bürokratie und Personalmangel leiden, unterlaufen EU-Versandapotheken mit aggressiven Rabattaktionen die Regeln – und die Politik sieht zu«, erklärt der HAV-Vorsitzende. »Wir sagen ganz klar: Wer Preisbindung will, muss Boni verbieten – und zwar für alle.«
Der Verband habe sich am Dienstag mit einem Schreiben an die hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) gewandt und fordere die Landesregierung auf, sich im Bund und im Bundesrat für eine eindeutige gesetzliche Regelung einzusetzen. Am gestrigen Donnerstag habe sich der HAV auch direkt an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gewandt.
Ziel sei eine klare Regelung im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V), die auch für ausländische Anbieter uneingeschränkt gelte. Die derzeitige Rechtslage gefährde aus Sicht des HAV nicht nur den Apothekenmarkt, sondern auch das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit.
»Wenn für internationale Konzerne Sonderregeln gelten, während Apotheken vor Ort kollabieren, dann ist das kein fairer Wettbewerb – sondern politisches Versagen«, so Seyfarth.