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Leistungsvorgaben

Gerlach: Bei Krankenhausreform rasch nachbessern

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) will bei der Krankenhausreform nachbessern. Die Länder bräuchten mehr Möglichkeiten, bei der Krankenhausplanung einzugreifen. Andernfalls sei die Versorgung im ländlichen Raum gefährdet.
Cornelia Dölger
30.12.2024  10:30 Uhr

Durch die zum 1. Januar in Kraft tretende Reform werde »strukturell ein Hebel umgelegt, der im Verlauf der nächsten zwei Jahre den Ländern viel Gestaltungsspielraum nimmt«, so die Ministerin laut einer Mitteilung.

Erstes Ziel nach der für den 23. Februar geplanten Bundestagswahl müsse sein, auf Landesebene eine Korrekturmöglichkeit zu den Leistungsgruppen-Voraussetzungen zu schaffen.  Krankenhäuser könnten schnell in existenzielle Probleme kommen, wenn sie die strengen Voraussetzungen der Leistungsgruppen nicht erfüllten, warnte die Ministerin.

Dies gelte etwa beim Personal oder bei zusätzlich anzubietenden verwandten Leistungsbereichen. Schon jetzt stünden zahlreiche Kliniken finanziell mit dem Rücken zur Wand. Grund seien massiv gestiegene Betriebskosten, die durch die vorgesehene Vergütung allein nicht gedeckt werden könnten.

Sieben-Punkte-Plan für Bayern

Die Länder müssten flexibel auf die Leistungsvorgaben reagieren können, forderte Gerlach. Andernfalls könne die Versorgung an manchen Orten im ländlichen Raum nicht mehr wie bisher aufrechterhalten werden, weil kleinteilige Leistungsvorgaben nicht mehr bedient werden könnten. Zudem müssten »überzogene Personalanforderungen« zurückgenommen werden. Mit einem im Herbst verabschiedeten Sieben-Punkte-Plan wolle Bayern die Krankenhäuser und ihre Träger unterstützen. 

Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorangetriebene Reform war Ende November vom Bundesrat gebilligt worden; zuvor war nicht klar gewesen, ob die Länder den Plänen zustimmen würden. Das Gesetz steuerte auf den Vermittlungsausschuss zu, weil sich einige Länder vehement dagegenstellen und alle politischen Instrumente nutzen wollen, um noch Änderungen durchzusetzen.

Lauterbach hatte das Gesetz bewusst als insgesamt nicht zustimmungspflichtig entworfen. Das traf von Anfang an auf den Widerwillen der Länder, die traditionell für die Krankenhausplanung zuständig sind. Lauterbach hielt aber an dem Zuschnitt fest; zustimmungspflichtige Bereiche sollen über Verordnungen geregelt werden.

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