Gericht weist Vorstoß gegen Versender ab |
Versender wie Doc Morris nutzen die anderen rechtlichen Bedingungen in den Niederlanden, um Arzneimittel nach Deutschland zu versenden. / Foto: Andreas Horsky
Die Freie Apothekerschaft (FA) will unterbinden, dass Arzneimittel aus den Niederlanden nach Deutschland versandt werden dürfen. Damit ließen sich vor allem die Aktivitäten der großen »Holland-Versender« Shop-Apotheke und Doc Morris ausbremsen. Dazu hat der Verein Mitte Juni einen Antrag auf Aktualisierung der sogenannten Länderliste an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) geschickt. Aktuell führt das BMG die Niederlande, Schweden, Tschechien und Island auf dieser Liste, wobei es teilweise Einschränkungen gibt.
Parallel wurde von der FA ein Verfahren bei den Verwaltungsgerichten angestoßen. Doch der Antrag wurde nach Angaben des Vereins mit Beschluss vom 28. August vom Verwaltungsgericht Köln abgelehnt.
Das Gericht sah demnach keine Eilbedürftigkeit und habe sich mit den Inhalten nicht weiter auseinandergesetzt, berichtet die FA. Bei wirtschaftlichen Nachteilen sei eine Eilbedürftigkeit in der Regel nur dann anzunehmen, wenn es um existentielle Belange geht und die Apotheker ohne Erlass der begehrten Anordnung in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet wären, zitiert der Verein aus der Ablehnungsbegründung.
Die Freie Apothekerschaft will hiergegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. »Wir können die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln nicht nachvollziehen. Gerade im Jahre 2024 gibt es aufgrund des E-Rezepts und des damit verbundenen Card-Link-Verfahrens einen sprunghaft gestiegenen Markt für den Versandhandel mit Arzneimitteln«, so die Vereinsvorsitzende Daniela Hänel. Dies spiegele sich in den Zahlen der niederländischen Versender Doc Morris und Shop-Apotheke wider. Man rechne mit einer Entscheidung noch in diesem Jahr.