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Shop Apotheke

Gericht verbietet 10-Euro-»Jauch-Rabatt« 

Aktuell investiert der Versender »Shop Apotheke« viel Geld in eine Werbekampagne mit dem TV-Moderator Günther Jauch. Jetzt hat ein Gericht dem niederländischen Unternehmen das Werben mit 10-Euro-Gutscheinen untersagt. 
AutorKontaktPZ
Datum 14.11.2024  14:46 Uhr

Anfang Oktober mahnte IhreApotheken.de (iA.de) Shop Apotheke unter anderem wegen angeblich wettbewerbswidriger Werbung mit Gutscheinen ab. Konkret warb der Versender mit Sitz in den Niederlanden mit einem 10-Euro-Gutschein für die erste Einlösung eines E-Rezepts sowie für einen 10-Euro-App-Gutschein ab einem Bestellwert von 59 Euro. Shop Apotheke wies die Abmahnung als unbegründet zurück und erklärte sich nicht zur Unterlassung bereit.

Daher fand am 8. November die mündliche Verhandlung am Landgericht Frankfurt statt: Wie IhreApotheken.de am Donnerstag mitteilte, entschied das Gericht nun, dass Shop Apotheke beide Werbemaßnahmen zu unterlassen hat.

Shop Apotheke argumentierte demnach im Rahmen der Verhandlung, dass der »Rezeptbonus« in Höhe von 10 Euro lediglich der Imagewerbung diene und nicht am Arzneimittelbezug festgemacht werden könne. Dies sieht iA.de anders, da eine Arzneimittelbestellung und damit ein Produktbezug zwingend sei, um den Bonus in Anspruch zu nehmen.

Zudem sollte aus Sicht von Shop Apotheke auch der App-Gutschein zulässig sein, da es sich um nichts anderes als einen Rabatt handele. Weiterhin sei der Hinweis auf schnelle Lieferung unproblematisch, da man Versand und Präsenz nicht miteinander vergleichen könne.

Wettbewerb unter gleichen Bedingungen 

»Das Gericht hat deutlich gemacht, dass für Gutscheingewährungen, bei denen letztendlich nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel verschenkt werden, kein Raum ist«, so zitiert iA.de den Apothekenrechtsexperten Morton Douglas von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner.

»Das Gericht hat mit seiner Entscheidung den verantwortungslosen Vertriebspraktiken von der Shop-Apotheke einen Riegel vorgeschoben. Wir bei IhreApotheken.de sind grundsätzlich offen für Wettbewerb, aber bitte zu gleichen Bedingungen«, erklärte Simon Bücher, Geschäftsführer von iA.de.

»Wir begrüßen die Entscheidung des Landgerichts ausdrücklich. Arzneimittel sind Waren der besonderen Art, deren Einnahme neben dem primären Mehrwert für den Patienten auch ein Risiko darstellen können. Gerade die Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten sollte daher immer in Kombination mit professioneller pharmazeutischer Beratung erfolgen. Dieses Bewusstsein wird von einer ›Coupon-Mentalität‹ untergraben«, betonte Noweda-Chef Michael Kuck.

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