Gericht gibt Abschlagsverteilung frei |
Alexander Müller |
08.07.2025 14:56 Uhr |
Im AvP-Insolvenzverfahren steht im August eine Abschlagsverteilung an. / © picture alliance/dpa
Die geplante Ausschüttung ist Teil der Vergleichsvereinbarung, die fast alle der von der Insolvenz betroffenen Apotheken Ende 2023 geschlossen haben. Sie erhielten in drei Tranchen vorab Abschläge ausgezahlt, insgesamt etwa 15,4 Prozent ihrer Forderungen. Im Gegenzug verzichteten die Apotheken auf Geltendmachung etwaiger Aussonderungsrechte.
Weitere Ansprüche, die »abschließend geprüft und uneingeschränkt zur Insolvenztabelle festgestellt« wurden, können anteilig ausgezahlt werden, dies gilt für alle Gläubiger. Bereits im März hatte Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos die Unterlagen beim Insolvenzgericht eingereicht. Vorgesehen ist eine Quotenzahlung auf die festgestellten Forderungen in Höhe von 26 Prozent.
Weil das Gericht 2500 Forderungen auf ihre Richtigkeit prüfen musste, zieht sich die erwartete Auszahlung seit Monaten hin. Doch am vergangenen Freitag hat das Gericht die Summe der Forderungen und den für die Verteilung verfügbaren Betrag öffentlich bekannt gemacht sowie das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Das Gericht und Insolvenzverwalter Hoos gehen davon aus, dass die Auszahlung im August erfolgen kann – nach Ablauf der gesetzlichen Einwendungsfristen. Gläubiger, bei denen sich die Prüfungsergebnisse noch einmal geändert haben, bekommen die aktualisierten Tabellenauszüge übersandt.
Hoos macht darauf aufmerksam, dass die Auszahlung nur für festgestellte Forderungen gilt. Noch bestrittene Forderungen oder später uneingeschränkt festgestellte könnten aber etwa bei der Schlussverteilung noch berücksichtigt werden. Hierzu wurden entsprechende Rückstellungen gebildet. »Dies gilt im vorliegenden Verfahren ausdrücklich auch für sämtliche bislang bestrittenen Forderungen«, heißt es vom Insolvenzverwalter.