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Haushalt 2026

Geplante Kredite empören Kassen

Das Bundeskabinett beschließt heute den Entwurf für den Haushalt 2026. Demnach sollen die gesetzlichen Krankenkassen und die soziale Pflegeversicherung keine zusätzlichen Steuergelder erhalten. Stattdessen sollen auch für das Jahr 2026 Darlehen gewährt werden. Die Krankenkassen reagieren empört.
dpa
PZ
30.07.2025  12:36 Uhr

Das Bundeskabinett beschließt heute den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 und einen Beschluss über den Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029. 

Union und SPD haben vereinbart, angesichts steigender Milliardenkosten für die Sozialsysteme wie Rente, Gesundheit und Pflege Reformkommissionen einzusetzen. Diese sollen laut Kabinettsvorlage Ergebnisse vorlegen, die auch zu einer Entlastung des Bundeshaushalts beitragen. 

Für die gesetzliche Kranken- und die soziale Pflegeversicherung sind über den regulären Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro hinaus keine zusätzlichen Steuergelder eingeplant. Für 2026 soll es stattdessen zwei Darlehen geben. Eins in Höhe von 2,3 Milliarden Euro für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und eins in Höhe von 1,5 Milliarden Euro für die Soziale Pflegeversicherung (SPV). Die Krankenkassen reagieren empört.

TK fordert Anhebung des Herstellerrabatts

Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK), schlägt als Lösung für das immer größer werdende Finanzproblem der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung die Anhebung des Herstellerrabatts und die Senkung der Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel vor.

»Außerdem muss der Staat endlich seiner finanziellen Verantwortung nachkommen und kostendeckende Beiträge für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld zahlen. Der Staat schuldet den gesetzlichen Krankenkassen hier jährlich rund zehn Milliarden Euro«, so Baas in einer Pressemitteilung.

Die Regierung müsse handeln, da Versicherte und Wirtschaft auf Dauer nicht weiter belastet werden könnten.

»Kredite sind keine Lösung für dieses Problem. Das Geld wird bei der Krankenversicherung nicht einmal ausreichen, um die Beiträge zum Jahreswechsel zu stabilisieren und es muss außerdem zurückgezahlt werden«, so Baas.

BKK: »Stabilisierung der Finanzen sei gnadenlos gescheitert«

»Die GKV bleibt auf den Kosten für die Bürgergeldbeziehenden sitzen, die Pflegeversicherung erhält keinen Ausgleich für die Pandemiekosten und muss auch die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige weiter selbst bezahlen. Das sind alles versicherungsfremde Aufgaben, die aus Steuermitteln bezahlt werden müssten«, sagt Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes, in einer Pressemitteilung. Der BKK Dachverband ist die politische Interessenvertretung von 64 Betriebskrankenkassen und vier Landesverbänden mit rund 9,6 Millionen Versicherten.

»Um das Allerschlimmste zu verhindern, gibt es, wie in diesem Jahr, auch 2026 Darlehen für die GKV und die SPV«, so Klemm weiter. Damit sei die Zahlungsfähigkeit vorerst gesichert, mehr aber auch nicht. Die weit unter die gesetzlich vorgeschriebene Grenze gesunkenen Mindestreserven der Kassen seien noch nicht wieder aufgefüllt, obwohl es dieses Jahr Rekord-Beitragssätzen gab.

»Voraussichtlich werden weitere Anhebungen folgen. Selbst der Kanzler stimmt schon darauf ein. Und das dicke Ende kommt, wenn eine noch teurere GKV und SPV die Darlehen zurückzahlen müssen«, so Klemm weiter. Die jetzt dringend notwendige Stabilisierung der Finanzen sei gnadenlos gescheitert.

GKV-SV: Darlehen sind keine Lösung

»Wieder einmal macht sich die Bundesregierung mit dieser Haushaltsplanung einen schlanken Fuß und übernimmt nicht ihre Verantwortung für gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die bislang von den Krankenkassen getragen werden«, sagt Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, in einer Pressemitteilung.

»In den Haushalten für 2025 und 2026 sind lediglich Darlehen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung vorgesehen. Das ist keine nachhaltige Lösung!«, so Blatt weiter.

Die Regierung verschiebe die Finanzierungslast »letztlich nur in die Zukunft«, heißt es weiter. Als Lösung schlägt Blatt vor: »Vergütungen, Budgets und Honorare dürfen nicht stärker steigen als die Einnahmen. Das ist finanzierbar, gesetzlich gut umzusetzen und langfristig stabilisierend. Mittel- und langfristig geht an durchgreifenden Strukturreformen in unserem Gesundheitswesen nichts vorbei.«

Auch der Verband der Ersatzkassen (vdek) äußerte seinen Unmut über die geplanten Kredite. Den Zusagen im Koalitionsvertrag müssten Taten folgen, heißt es in einer Mitteilung. Die Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner forderte, »dass die Bundesregierung statt befristeter Darlehen dauerhaft und in voller Höhe die Kosten aller versicherungsfremder Leistungen in der SPV und GKV übernimmt«. 

Zweiter Haushaltsentwurf binnen kurzer Zeit

Es ist der zweite Haushaltsentwurf binnen kurzer Zeit. Erst vor wenigen Wochen beschloss das Bundeskabinett die Pläne für dieses Jahr – heute geht es um den Haushalt 2026. Geplant sind 2026 Ausgaben von 520,5 Milliarden Euro, das sind 3,5 Prozent mehr als für dieses Jahr veranschlagt. Die Investitionen sollen 2026 bei 126,7 Milliarden Euro liegen.

Der Bund will 2026 im Kernhaushalt neue Kredite in Höhe von 89,9 Milliarden Euro aufnehmen. Dazu kommen neue Schulden von insgesamt 84,4 Milliarden Euro aus den beiden Sondervermögen – zum einen dem für Infrastruktur und Klimaschutz, zum anderen dem für die Bundeswehr. Insgesamt sind in den Jahren 2025 bis 2029 neue Schulden von mehr als 850 Milliarden Euro vorgesehen.

Der mit Abstand größte Einzelposten im gesamten Haushalt ist der erneut steigende Bundeszuschuss an die Rentenversicherung mit rund 127,8 Milliarden Euro. Bis zum Jahr 2029 steigen die Bundesleistungen laut Kabinettsvorlage auf insgesamt rund 154,1 Milliarden Euro an.

Am 15. August soll der Entwurf Bundestag und Bundesrat zugeleitet werden. In der Haushaltswoche des Bundestags ab dem 23. September kann der Entwurf in erster Lesung beraten werden, nach dem ersten Durchgang im Bundesrat folgt ab dem 25. November die zweite und dritte Lesung im Parlament. Am 19. Dezember befasst sich dann noch einmal die Länderkammer mit den Plänen.

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