Gematik veröffentlicht T-Rezept-Spezifikation |
Bald sollen auch T-Rezepte digital werden. / © Imago/Steffen Schellhorn
Wie die Gematik mitteilt, hat sie am 19. August die finale Spezifikation für das elektronische T-Rezept veröffentlicht. Der erfolgreiche Abschluss der Kommentierungsrunden mit den Gesellschaftern der Gematik sowie dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) markiert demnach den Beginn der Umsetzungsphase durch die Industrie. Mit dem elektronischen T-Rezept soll somit ein weiterer Verordnungsprozess digitalisiert werden – und zugleich die elektronische Medikationsliste (eML) funktional erweitert werden.
Das T-Rezept ist nach Angaben der Gematik ein Sonderrezept für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid: Sie unterliegen den besonderen Vorgaben des §3a der Arzneimittelverschreibungsverordnung. Diese drei Wirkstoffe besitzen eine sogenannte teratogene Wirkung: Das bedeutet, sie können während der Schwangerschaft Fehlbildungen oder Entwicklungsstörungen beim ungeborenen Kind verursachen. Aufgrund dieser fruchtschädigenden Eigenschaften sind sie besonders streng reguliert und dürfen nur unter klar definierten Sicherheitsvorgaben verordnet werden.
Jährlich werden laut der Gematik rund 170.000 T-Rezepte in Deutschland ausgestellt – ein Anwendungsbereich, der künftig vollständig digital abgebildet werden soll. Bislang wird das T-Rezept in Papierform als amtliches Formblatt vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und muss bei Bedarf von den verordnenden Ärzten angefordert werden.
Mit dem E-T-Rezept soll die Verordnung dieser besonders regulierten Wirkstoffe erstmals auch digital möglich werden. Das Rezept wird dann im E-Rezept-Fachdienst gespeichert und kann von Versicherten wie gewohnt in der Apotheke eingelöst werden.
Die Gematik plant die Einführung des elektronischen T-Rezepts für das Jahr 2026. In der digitalen Variante sollen die bislang erforderlichen Papierdurchschläge entfallen, die Ärzte via Nadeldrucker ausstellen und Apotheken manuell an das BfArM übermitteln mussten. Stattdessen soll die Weiterleitung der relevanten Daten künftig automatisiert über den E-Rezept-Fachdienst erfolgen, sobald die Apotheke die Quittung dort abgerufen hat.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.