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Spezifikation

Gematik veröffentlicht Anleitung für E-Akte

Anfang 2025 erhalten gesetzlich Versicherte eine elektronische Patientenakte, wenn sie nicht widersprechen. Doch wie soll das konkret ablaufen? Zur Umsetzung hat die Gematik nun eine detaillierte Anleitung veröffentlicht.
Anne Orth
20.12.2023  17:00 Uhr

Bisher nutzt erst etwa ein Prozent der Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung eine elektronische Patientenakte (EPA), die bereits seit 2021 als freiwilliges Angebot verfügbar ist. Das Digital-Gesetz, dem der Bundestag am 14. Dezember zugestimmt hatte, soll nun endlich den Durchbruch für die EPA bringen. Demnach stellen die Krankenkassen ihren Versicherten eine E-Akte bereit, wenn diese nicht widersprechen (Opt-out-Regelung).

Als erste Anwendung ist der digital gestützte Medikationsprozess geplant. Im nächsten Schritt sollen in der EPA auch medizinische Befunde, Notfalldaten, Röntgenbilder sowie weitere Informationen aus Untersuchungen und Behandlungen gespeichert werden können. Die bessere Verfügbarkeit der Daten soll die persönliche medizinische Behandlung verbessern, Zeit sparen und Doppeluntersuchungen vermeiden. Die Versicherten sollen dabei entscheiden können, welche Daten in der Akte gespeichert werden und wer sie einsehen kann.

Details zur elektronischen Medikationsliste

Die Gematik hat nun die Anleitung – eine umfangreiche Spezifikation – zur EPA veröffentlicht. Diese erklärt detailliert, wie die E-Akte funktionieren, Daten speichern und Patienten schützen soll. Erläutert wird auch, wie Versicherte dem Anlegen der Akte widersprechen können. In einem Dokument ist außerdem beschrieben, wie Verordnungsdaten und Dispensierinformationen eines E-Rezepts in die elektronische Akte eines Versicherten übermittelt werden sollen, um die elektronische Medikationsliste zu erstellen.

»Damit beginnt die nächste Phase in der Entwicklung der künftigen elektronischen Patientenakte«, wie die Gematik am 15. Dezember mitteilte. Bis Mitte Januar haben demnach beteiligte Institutionen und Fachleute die Möglichkeit, Änderungsvorschläge einzureichen, damit diese in die endgültige Spezifikation einfließen können. Dazu gehören unter anderem die Gesellschafter der Gematik, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).

Die Gematik weist darauf hin, dass kürzlich veröffentlichte Änderungsanträge zum Digital-Gesetz und zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) in den am Freitag veröffentlichten Spezifikationen noch nicht berücksichtigt sind. Dies werde aber im Zuge der Kommentierung noch geschehen.

 

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