Gematik ermöglicht Direktzuweisung von E-Rezepten |
Ev Tebroke |
21.01.2022 12:06 Uhr |
In bestimmten Fällen der Arzneimittelversorgung – etwa wenn es um die Herstellung von Zytostatika-Rezepturen geht – können Ärzte ihre Verordnung auch direkt einer Apotheke zuweisen. / Foto: picture alliance / ZB
Grundsätzlich ist es Ärzten verboten, Rezepte direkt an eine bestimmte Apotheke zu schicken. Das sogenannte Zuweisungsverbot gilt jedoch nicht bei Verordnungen für Zytostatika-Zubereitungen. Diese kann ein Arzt direkt an eine bestimmte Apotheke weiterleiten. Auch in der Arzneimittelversorgung durch krankenhausversorgende Apotheken und Klinikapotheken sieht das Apothekengesetz (§ 14 Absätze 7 und 8 ApoG) Ausnahmen vor. Dieses Prozedere der Direktzuweisung soll künftig auch im Zuge der elektronischen Verordnung möglich sein – die Gematik hat die technischen Grundlagen gelegt und die entsprechende Spezifikation veröffentlicht.
Wie nun das E-Rezept explizit in die Apotheke gelangt, dazu macht die Gematik in ihrer entsprechenden Feature-Spezifikation »E-Rezept: Workflow-Steuerung durch Leistungserbringer« keine genaue Methode fest, sondern setzt dafür auf etablierte, »sichere Übermittlungsverfahren« wie etwa KIM (Kommunikation im Medizinwesen), ein geschütztes E-Mail-Verfahren innerhalb der Telematik-Infrastruktur.
»Hintergrund ist, dass es vielfach zwischen Ärzten und Apotheken bereits etablierte Kommunikationswege gibt, beziehungsweise dass in Krankenhäusern gegebenenfalls bereits Systeme für den Austausch von Informationen eingerichtet sind. Auf eine Festlegung wurde daher bewusst verzichtet, um die jeweils spezifischen Gegebenheiten und Prozesse weiterhin zu unterstützen«, erläutert ein Gematik-Sprecher auf Anfrage der PZ. Sollte es bisher keine Lösung für die Übermittlung gegeben haben, wurde demnach für das E-Rezept eine spezifische KIM-Message definiert. Sie enthält strukturierte Inhalte wie einen Mitteilungstext sowie den E-Rezept-Token und kann automatisiert verarbeitet werden. Optional sei es zudem möglich, in der strukturierten Nachricht auch den Therapieplan zu übermitteln, falls dieser notwendig ist. Alternativ biete die KIM-Message auch die Möglichkeit der freien Kommunikation, um etwa zwischen Arzt und Apotheke Fragen zur Belieferung zu klären.
Für die Direktzuweisung sind keine neuen Komponenten oder Produkttypen in den Praxen und Apotheken erforderlich, sondern das Verfahren läuft wie beim bisherigen E-Rezept über die Schnittstellen des E-Rezept-Fachdienstes. Für den Arzt und den Apotheker wird sich bei der Verordnungserstellung beziehungsweise deren -verarbeitung im Vergleich zum herkömmlichen E-Rezept-Prozedere nichts ändern, wenn die technischen Features in dem E-Rezept-Fachdienst etabliert sind. Für Patienten allerdings schon: Normalerweise ist er stets im Besitz des E-Rezept-Tokens zur Einlösung seines Rezepts, um diesen dann an die Apotheke seiner Wahl weiterzuleiten oder persönlich dort einzulösen. Bei der Direktzuweisung hingegen hat er keinen Zugriff. Er kann die Verordnung zwar einsehen, aber das Rezept weder weiterleiten noch eigenmächtig löschen.
Bis die elektronische Direktzuweisung im Verordnungsalltag etabliert ist, wird es noch etwas dauern. »Aktuell sind wir dabei, dies im E-Rezept-Fachdienst umzusetzen, damit anschließend die Systemhersteller die Funktion umsetzen können«, so der Gematik-Sprecher. Vor der finalen Einführung in den Praxen ist dann zunächst eine Test- und Erprobungsphase geplant. Auch seien noch einige vertragliche Fragen offen, die die Gematik zusammen mit den beteiligten Akteuren in den kommenden Monaten klären will. Im kommenden Jahr sollte es dann soweit sein: »Wir gehen davon aus, dass die Direktzuweisung ab 2023 eingeführt werden wird.«
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.