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Großhandelshonorar

Gehe hofft auf Bundesrat

Mit Blick auf die Bundesratssitzung am kommenden Freitag fordert der Vorsitzende der Gehe-Geschäftsführung, Peter Schreiner, die Mitglieder der Länderkammer auf, der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses zur Vergütung des pharmazeutischen Großhandels zu folgen. Die Gesundheitsminister der Länder wollen demnach prüfen lassen, ob diese noch ausreichend ist, um die Belieferung der deutschen Apotheken dauerhaft zu gewährleisten.
AutorKontaktChristina Müller
Datum 18.09.2019  15:16 Uhr

Der Großhändler begrüßt den Vorstoß des Gesundheitsausschusses. Steigende Kosten bei gleichzeitigem Margenverfall machten »eine Anpassung der derzeitigen Vergütung unerlässlich, um die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland auch zukünftig sicherzustellen«, betont Schreiner. Die letzte Anpassung der Großhandelsvergütung liege inzwischen acht Jahre zurück, teilt Gehe mit. Und die Erinnerung schmerzt: Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts (AMNOG) von 2011 stutzte die Bundesregierung auch die Marge des Großhandels zurecht. Unterm Strich stand ein jährliches Minus von rund 200 Millionen Euro. »Insbesondere durch die Zunahme hochpreisiger Arzneimittel sinkt seither die Spanne für die Vollversorger«, so Gehe.

Gleichzeitig seien die Kosten stark gestiegen. Als Gründe dafür nennt der Großhändler vor allem die verschärften gesetzlichen Anforderungen wie die EU-Leitlinien zur guten Vertriebspraxis (GDP) und die EU-Fälschungsschutz-Richtlinie (FMD). »Hinzu kommt die stetige Zunahme von handlungsintensiven Arzneimitteln, beispielsweise Kühlartikel und Betäubungsmittel, und Rabattverträgen.« Um den öffentlichen Versorgungsauftrag auch weiterhin erfüllen zu können, sei es daher erforderlich, die Großhandelsvergütung anzuheben.

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