| Cornelia Dölger |
| 20.11.2025 13:30 Uhr |
Mit einer gefälschten IBAN haben Betrüger offenbar Rechnungen des Herstellers Merck manipuliert. / © Imago/Steinach
Derzeit kursieren offenbar gefälschte Rechnungen des Herstellers Merck, von denen auch Apothekenkunden betroffen sind. Betrüger hätten den Mailverkehr gehackt und die IBAN der Bankverbindung geändert, berichtete eine Apothekerin. Vorsicht sei bei spanischen Bankverbindungen geboten. Ihre Apotheke sei auf den Betrug hereingefallen und habe dadurch einen Schaden von mehr als 25.000 Euro erlitten – das Geld bekomme sie laut ihrer Bank nicht zurück. Auch einen Anwalt habe sie eingeschaltet.
Die Apothekerin warnte, die Fälschungen seien »wirklich sehr professionell«. Die bestellten Artikel hätten genau gepasst und auch die Rechnungen hätten »genau so« ausgehen. Die Originalrechnung sei anscheinend abgefangen worden, vermutete die Apothekerin. Die Frage sei, wo genau der Verkehr gehackt wurde und ob Geschädigte die Summe an Merck zahlen müssen.
Ein Sprecher der Merck KGaA in Darmstadt bestätigte, dass es in diesem Jahr »vereinzelte Fälle« gegeben habe, bei denen Rechnungen auf dem Übermittlungsweg manipuliert wurden. Es handele sich dabei »um gezielte Cyberangriffe auf die IT-Systeme der Rechnungsempfänger, in diesem Fall Apotheken«, so ein Unternehmenssprecher.
Bei dieser Betrugsmasche würden die originalen Rechnungen abgefangen und durch gefälschte Versionen ersetzt, bei denen lediglich die Bankverbindung geändert werde. »Wir möchten betonen, dass die IT-Systeme von Merck nicht kompromittiert wurden und die Manipulation außerhalb unserer Einflusssphäre stattfindet«, betonte der Sprecher.
Zur Frage, ob Geschädigte die Summen, die sie an die gefälschte Bankverbindung überwiesen haben, überdies an Merck zahlen müssten, gibt der Sprecher keine weiteren Informationen. Die Fälle würden bilateral geklärt. Betroffene könnten sich an ihre Ansprechpartner in dem Unternehmen wenden.
Merck hat Maßnahmen getroffen, um betroffene und potenziell gefährdete Kunden zu informieren. Etwa sei auf der Startseite des Webshops, über den Apotheken unmittelbar Produkte beziehen, gut sichtbar ein Warnhinweis platziert worden, der auf die Wichtigkeit der Überprüfung von Bankverbindungen auf den Rechnungen hinweist.
Die Kunden würden darin gebeten, vor der Begleichung einer Rechnung die angegebene Bankverbindung mit der IBAN eines früheren Belegs abzugleichen. Ferner werde darauf hingewiesen, dass das Unternehmen seine Kunden über eine Änderung der Bankverbindung »proaktiv, individuell und schriftlich« informieren würde.
Folgendes sollten Kundinnen und Kunden beachten: